17.07.2018
Als Strafvollzugsbeauftragter ist es meine Aufgabe, mich über die Unterbringungs- und sonstigen Lebensverhältnisse der Gefangenen, die Arbeitsbedingungen der Vollzugsbediensteten sowie den baulichen Zustand der Anstalten zu informieren. Zu diesem Zweck ist mir der Zutritt zu den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg, auch ohne vorherige Anmeldung, gestattet.