Demokratie und Mitbestimmung

Vier Fraktionen fordern Ausschluss von Räpple aus der AfD-Fraktion

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP  Uli Sckerl (Grüne), Nicole Razavi (CDU), Reinhold Gall (SPD) und Dr. Timm Kern (FDP) fordern den Ausschluss des Abgeordneten Stefan Räpples aus der AfD-Fraktion. 

Aktueller Anlass ist ein Post vom 19. Juli, in dem er Politiker verschiedener demokratischer Fraktionen verunglimpft. Räpples Statement gipfelt in der Feststellung, ‚Politiker der Altparteien‘ hätten im Umgang mit Abgeordnetenbezügen die ‚Bezeichnung Volksverräter nun wirklich verdient‘.  

Im Einzelnen handele es sich, so Räpple, bei Christdemokraten um ‚fettgefressene‘ und ‚kaputtgesoffene Politiker‘. SPD-Landtagsabgeordnete bezeichnet er als ‚Koksnasen‘, Parlamentarier der Grünen als ‚Antifa-Kiffer‘ und ‚Hinterbänkler‘. Insgesamt, so Räpple weiter, mache der Landtag den Eindruck eines ‚ziemlich faulen Haufens floskelschwinder Parlamentsfüllmasse‘, deren ‚Existenz‘ für die ‚meist fleißigen Baden-Württemberger‘ ‚NULL KOMMA NULL‘ wert habe.

Hierzu nehmen Sckerl, Razavi, Gall und Dr. Kern wie folgt Stellung:

„Die Verrohung der Sitten durch die AfD-Fraktion in den Plenardebatten geht in den sozialen Netzwerken ungestört weiter. Abgeordneter Räpple (AfD) überschreitet jetzt mit seinem neuesten Post endgültig die Grenzen des Anstands und der politischen Diskussionskultur. Seine Angriffe richten sich nicht nur gegen einzelne Fraktionen oder Personen, sondern er beleidigt damit auch das gesamte Parlament und die Wählerinnen und Wähler, die den Abgeordneten ihre Stimme gegeben haben.

Damit tritt er unsere Demokratie mit Füßen. Abgeordneter Räpple versucht seine eigene inhaltliche Untätigkeit durch seine verbalen Ausfälle und körperlichen Auseinandersetzungen zu überdecken. Wer unseren Rechtsstaat und die repräsentative Demokratie derart missachtet, ist im Landtag fehl am Platz. Wir fordern den Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion, Abgeordneten Gögel, auf, Stellung zu beziehen und die einzig angemessene Maßnahme gegen den Abgeordneten Räpple zu ergreifen, nämlich ihn aus der Fraktion auszuschließen.“