Umwelt und Naturschutz

Grüne Fraktion begrüßt Volksbegehren „Rettet die Bienen“

Wir erleben gerade das größte globale Artensterben seit dem Ende der Dinosaurier. Eine Million Arten drohen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auszusterben. Auch unsere Natur hier im Land ist bedroht: Zwei von fünf heimischen Arten sind gefährdet.

Wir begrüßen deshalb das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Uns eint das Ziel, die Artenvielfalt wirksam zu schützen.  Wir freuen uns sehr darüber, dass sich derzeit so viele Bürgerinnen und Bürger für biologische Vielfalt und Artenschutz stark machen.

Wir Grüne haben die Möglichkeiten für mehr direkte Demokratie in Baden-Württemberg ausgebaut und freuen uns, dass diese Instrumente genutzt werden. Das Volksbegehren macht darüber hinaus deutlich, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind.

Wir sind stolz auf das, was Grüne in der Landesregierung für den Artenschutz bereits erreicht haben. Seit unserem Regierungsantritt im Jahr 2011 haben wir den Erhalt der biologischen Vielfalt ins Zentrum der Politik gerückt. Diesen Pfad gehen wir konsequent weiter.

Es ermutigt uns, dass die Ziele des Volksbegehrens in dieselbe Richtung gehen. An vielen von ihnen, wie der Stärkung des Biotopverbundes und der Pestizidreduktion, arbeitet die grün-geführte Landesregierung bereits. Die Regelungen des Volksbegehrens zum gesetzlichen Schutz von Streuobstbeständen, zum Biotopverbund, zur Ausweitung des ökologischen Landbaus und zur Pestizidreduktion sind ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität im Land. 

Gleichzeitig sehen wir Probleme, Klärungs- und Handlungsbedarf bei der Umsetzung des geplanten Pestizidverbots in Schutzgebieten (§ 34 Naturschutzgesetz). Die Regelung bedeutet eine Ausweitung des Pestizidverbots auf schätzungsweise ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche Baden-Württembergs. Unter Pestizide fallen hierbei nicht nur chemisch-synthetische Wirkstoffe, sondern auch Mittel, die in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden. Konventioneller und ökologischer Landbau sind also von diesem Verbot beide betroffen, insbesondere der Anbau von Wein, Obst und Gemüse – alles drei findet häufig in Landschaftsschutzgebieten statt.

Wir werden die Landwirtschaft als Produzenten unserer wertvollen regionalen Lebensmittel weiter fördern. Viele Landwirt*innen sind Partner*innen im Naturschutz und in der Landschaftspflege. Für die im Land weit verbreiteten Sonderkulturen (Obstbau, Spargel, Weinbau, Hopfen) würde die Regelung erhebliche Herausforderungen bedeuten. Nach einer ersten Einschätzung des Umweltministeriums sind die im Volksbegehren vorgeschlagenen Ausnahmen nur mit großem Verwaltungsaufwand und Zeitverzug umsetzbar.  

Wir werden mit den Initiatoren des Volksbegehrens in einen Dialog zu treten, um nach Möglichkeiten zu suchen, das Pestizidverbot in Schutzgebieten praxistauglicher zu gestalten. Eine naturverträgliche Landwirtschaft muss auch in Schutzgebieten weiterhin möglich sein. Das heißt auch, dass naturverträgliche Landwirtschaft weiterhin befördert und gefördert werden muss.

Wir Grünen sehen gleichzeitig die Notwendigkeit für noch weitreichendere Maßnahmen für einen umfassenden Artenschutz. Die massive Ausbreitung von sogenannten „Schottergärten“, zunehmende Lichtverschmutzung, Flächenverbrauch und der noch immer fehlende landesweite Biotopverbund sowie die immer noch zu hohen Nährstoffeinträge zeigen weiteren Handlungsbedarf für den Arten- und Insektenschutz. Auch darüber wollen wir mit den Initiatoren des Volksbegehrens reden.

Dann können wir das gemeinsame Ziel erreichen, den Artenschutz in Baden-Württemberg entschieden und konsequent noch weiter voranzubringen.