Umwelt und Naturschutz

Biodiversitätsverlust: Bürger*innenfragen beantwortet

Bei jedem Bürgerdialog erreichen uns viele interessante, vielfältige und tiefgreifende Fragen zu unserer Arbeit. Leider lassen sich nur eine begrenze Anzahl dieser Fragen bei den Bürgerdialogen stellen und von den Podiumsgästen beantworten.

Deshalb haben wir aus dem letzten Bürgerdialog aus Eislingen zwei Fragen aufgegriffen, die wir hier zentral beantworten möchten.

Die erste Frage bezieht sich auf das Thema Klimawandel, Biodiversität und Artenschutz

„Der Biodiversitätsverlust ist um ein Vielfaches bedrohlicher als der Klimawandel (der gruselig genug ist) – was tut die Landesregierung gegen den Artenschwund?"

Sonderprogramm Biologische Vielfalt

Als erste Antwort auf die öffentliche Diskussion um das rasant voranschreitende Insektensterben hat die grün-geführte Landesregierung als erstes Bundesland bundesweit einmalig im Jahr 2017 ein Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt auf den Weg gebracht. Im Jahr 2019 wurde das Sonderprogramm noch einmal um 2 Jahre verlängert. Um dem beängstigend rasanten Verlust an biologischer Vielfalt entgegenzuwirken, finanzieren wir einen breiten Maßnahmenkatalog.  Insgesamt stehen damit über 4 Jahre etwa 72 Millionen Euro zur Verfügung.  Wir verstärken damit unsere Anstrengungen zum Erhalt und der Entwicklung von Natura-2000-Gebieten, naturverträgliche Nutzung unserer vielfältigen Kulturlandschaften, Moorschutz, Biotopverbund, Reduktion des Einsatzes von Pestiziden, Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Klimaschutz und Tierwohl, Förderung der biologischen Vielfalt in Ackerbauregionen, ökologische Aufwertung des Straßenbegleitgrüns, Wiedervernetzung von Lebensräumen etc.

Gesetzesänderung zur Stärkung der Biodiversität

Mit der im Sommer 2020 wirksam gewordenen Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes haben wir das Volksbegehren Rettet die Bienen“ gemeinsam mit den Naturschutz- und Anbauverbänden weiterentwickelt auch Anregungen aus dem Volksantrag Gemeinsam die Umwelt schützen“ aufgegriffen und für dessen Umsetzung allein im Haushalt 2020/2021 mehr als 60 Mio. € zusätzlich bereitgestellt.

Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Ziele der Landschaftspflegerichtlinie sind: Schutz, Erhalt und Entwicklung von naturnahen Lebensräumen und der vielfältigen Kulturlandschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, Tierrassen und Pflanzensorten.

Über die Landschaftspflegerichtlinie fördern wir die Bewirtschaftung von Wacholderheiden, Blumenwiesen, Feuchtwiesen… Wesentliche Bestandteile der Landschaftspflegerichtlinie sind auch der Grunderwerb naturschutzwichtiger Grundstücke sowie Investitionen und Dienstleistungen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Wichtige Partner bei der Umsetzung von Landschaftspflege und Naturschutz sind die Landschaftserhaltungsverbände.

Biotopverbund

Gerade vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels kommt dem Austausch von Tieren und Pflanzen untereinander eine wesentliche Bedeutung für den Erhalt unserer Artenvielfalt zu. Die grün geführte Landesregierung hat daher die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ein landesweites Netz von Lebensräumen entsteht. Durch die miteinander verbundenen Lebensräume haben die unterschiedlichen Populationen wieder die Chance, sich auszubreiten und an geänderte Lebensbedingungen anzupassen. Der Biotopverbund ist daher als verbindliches Ziel in das Naturschutzgesetz aufgenommen worden. Für die Umsetzung stellt die grün geführte Landesregierung rund 12 Mio. Euro zur Verfügung. Außerdem erhalten die Landschaftserhaltungsverbände für die Umsetzung des Biotopverbunds eine zusätzliche Stelle.

Naturschutzbildung

Die Wahrnehmung der Natur, aber auch das Wissen um und das Leben mit der Natur haben sich gewandelt – zu Lasten der Natur. Umso wichtiger ist es daher, dem Menschen diese Kenntnisse und ein umweltbewusstes Verhalten und Handeln näherzubringen. Wie haben daher die Naturschutzbildung in den vergangenen Jahren deutlich gestärkt. Hervorzuheben sind hierbei die sechs Naturschutzzentren der öffentlichen Hand, die vier Ökomobile, als rollende Naturschutzzentren und die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg, durch die in ganz erheblichem Umfang Vorhaben zur Umweltbildung für die junge Generation gefördert werden. Die Unterstützung und Förderung von „Maßnahmen zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung” ist ein gesetzlich verankerter Schwerpunkt ihrer Arbeit. Wir Grüne wollen künftig aber auch die nichtstaatlichen Umweltzentren stärker unterstützen.

Forschung: Kompetenzzentrum Artenforschung

Baden-Württemberg wird künftig einen Spitzenplatz bei der Vermittlung von Artenkenntnis einnehmen: 1,3 Million Euro investieren wir seit 2020 jährlich für ein neues Kompetenzzentrum für Artenkenntnis, angesiedelt an der Uni Hohenheim und beim Staatlichen Naturkundemuseum Stuttgart. Zusammen mit Mitteln für die Umweltakademie des Landes für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Artenkenner stehen damit künftig zwei Millionen Euro für dieses Thema jährlich zur Verfügung. 16 neue Stellen, darunter zwei Professuren, werden die Artenforschung deutlich stärken. Leitidee des geplanten Zentrums für "Biodiversität und Integrative Taxonomie“: Die Bestimmung von Arten im Gelände sowie Bestimmungsmethoden alter Insektensammlungen sollen weiterentwickelt und mit ökologischen, genetischen und bioinformatischen Methoden zusammengeführt werden. Denn in vielen Fällen sind die Insektenkundler*innen heute noch seltener und gefährdeter als die Insekten selbst! Dies ist die Grundlage für die Entwicklung innovativer Technologien und Methoden, die es erlauben, den Zustand der Artenvielfalt besser zu erfassen. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf extrem artenreichen Insektengruppen in Kultur- und Agrarlandschaften.