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Geld für Kommunen und Kreise kann jederzeit verbaut werden

Den CDU-Vorschlag, Mittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (LGVFG) für andere Projekte zu verwenden, haben die Grünen im Landtag zurückgewiesen: „Das Geld ist da und kann verbaut werden. Wir werden es den Kommunen nicht wegnehmen“, betonte Andreas Schwarz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Verkehrsexperte der Landtagsgrünen. Die Mittel nach dem LGVFG würden nicht zurückgehalten werden, sondern könnten wie versprochen jederzeit verwendet werden. Damit zeige die Landesregierung, dass sie ein verlässlicher Partner für die Kommunen und Landkreise sei – anders als das Bundesverkehrsministerium dem Land gegenüber bei den Ausgleichsmitteln für den Bundesfernstraßenbau. „Das Geld geht zweckgebunden in Straßen, Bahnen und Radwege in den Landkreisen und Kommunen – und nur dorthin“, betonte Schwarz. Die Forderung der CDU-Abgeordneten Nicole Razavi, das von den Kommunen noch nicht ausgegebene Geld nicht aufzuheben, sondern ‚für dringende Straßenbaumaßnahmen‘ auszugeben, würde bedeuten, die Bindung an Projekte aufzulösen. Damit fiele eine Vielzahl von Projekten wieder zurück in die Warteschleife. So würde es zum Beispiel in Stuttgart keinen Rosensteintunnel geben, etliche Kommunalstraßen gerieten in Gefahr und auch die aus Sicherheitsgründen dringend notwendige Beseitigung von Bahnübergängen wäre nicht mehr finanziert. „Wenn die Kreise und Kommunen für Projekte länger brauchen, werden wir ihnen das bewilligte Geld nicht wegnehmen, wie es die CDU fordert. Die Mittel sind alle an konkrete, kommunale Projekte gebunden. Wenn es dort weitergeht, gibt es Geld dafür. Wenn wir zurückziehen würden, könnten die Kommunen und Kreise nicht mehr verlässlich planen. Es fließt alles in die kommunale Verkehrsinfrastruktur – daran halten wir fest“, erklärte Schwarz. Vorbei sei im Land die Zeit der leeren Versprechen: „Wir schauen erst, wie viel Geld wir für die Kommunen haben und geben es ihnen dann verlässlich“, so Schwarz. Grün-Rot habe bei den Fiskalpaktverhandlungen sichergestellt, dass die Mittel bis 2019 gewährt werden. 165 Millionen Euro stehen den Landkreisen und Kommunen im Land pro Jahr zur Verfügung – bis 2019 ist das eine Milliarde Euro. Wäre es nach der damals CDU-geführten Bundesregierung gegangen, wären die Mittel weitaus früher ausgelaufen.