Demokratie und Mitbestimmung | Rubriken | Finanzen und Haushalt | Wirtschaft und Arbeit | Bauen und Wohnen | Digitales, Datenschutz und Medien | Gesundheit und Pflege | Sicherheit und Justiz | Kunst und Kultur | Artikel-Typ

Einkommen soll auf Übergangsgeld angerechnet werden

„Die Reform des Übergangsgeldes für Landtagsabgeordnete ist überfällig. Es gibt keinen Grund für ein Übergangsgeld an einen Abgeordneten, der aus dem Landtag ausscheidet und ohne Unterbrechung in einen gut bezahlten Job in der Wirtschaft wechselt. Das Übergangsgeld soll lediglich eine Absicherung sein, bis eine neue berufliche Tätigkeit gefunden ist. Herr Hauk kann kein vernünftiges Argument liefern, warum bei der Herkunft von Erwerbseinkommen weiter zwischen öffentlichem Dienst und der Privatwirtschaft unterschieden werden soll“, sagte die grüne Fraktionschefin Edith Sitzmann. "Der CDU-Fraktionsvorsitzende steht mit seinem Festhalten an der bisherigen Regelung allein auf weiter Flur. In fast allen Bundesländern wird Erwerbseinkommen unabhängig vom Arbeitgeber auf das Übergangsgeld angerechnet, auch in den CDU-geführten Ländern Bayern und Hessen.“ Edith Sitzmann erinnerte daran, dass die Grünen bereits 2006 bei der Parlamentsreform in Zusammenhang mit dem Umstieg vom Teilzeit- zum Vollzeitparlament gefordert hatten, dass jedes Berufs- und Berufsersatzeinkommen auf das Übergangsgeld angerechnet werden muss. Damals gab es jedoch weder eine Mehrheit noch Einvernehmen für die grüne Forderung. Bereits aus dem Jahre 2005 stammt ein Fraktionsbeschluss mit der Forderung auf Anrechnung sonstiger Erwerbseinkommen. „Unser Vorschlag ist, analog zur Regelung für Kabinettsmitglieder zu verfahren. Es ist nun die Aufgabe des Präsidenten, einen konsensfähigen Vorschlag auszuarbeiten", so Sitzmann. Bisher werden nur Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst und Versorgungsbezüge auf das Übergangsgeld angerechnet, wenn ein Abgeordneter aus dem Landtag scheidet.