Demokratie und Mitbestimmung

Lobbyregister? Klare Regeln schaffen Vertrauen!

Wie kommen politische Entscheidungen eigentlich zustande und wer hat daran mitgewirkt?

Politische Prozesse müssen für alle nachvollziehbar sein. Wir brauchen klare Regeln, nur so kann vermieden werden, dass Einzelne die politische Agenda bestimmen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Unser parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischen Sprecher Uli Sckerl betont: „Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wer in welcher Form an der politischen Willensbildung mitwirkt. Ein Lobbyregister erschwert verdeckte Einflussnahme und macht Verflechtungen erkennbar. Es hilft, Machtungleichgewichte sichtbarer zu machen und damit Transparenz in die öffentliche Debatte zu bringen. Das stärkt das Vertrauen in die Entscheidungsfindung. Denn eine lebendige Demokratie lebt von Transparenz und Mitbestimmung.“

Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsfraktionen 2016 darauf verständigt, dass die Einführung eines öffentlich einsehbaren Lobbyregisters „geprüft“ wird. Andreas Schwarz ist zuversichtlich: „Wir setzen darauf, dass es im Herbst klappt. Die Affäre Amthor hat dem Ganzen einen Schub gegeben.“

Zur mehr Transparenz soll auch beitragen, dass die Abgeordneten sämtliche mandatsbezogenen Nebentätigkeiten und Zusatzeinkünfte offen darlegen. Schwarz: „Und zwar so, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Blick darauf haben können. Unsere Grünen Abgeordneten machen das seit geraumer Zeit auf der Homepage unserer Fraktion.“

Freiwillige Aktionen reichen hier leider jedoch nicht aus. Deshalb haben wir auf unserer Herbstklausur beschlossen: Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode Änderungen von Gesetzen und der Geschäftsordnung des Landtags auf den Weg bringen.

Wir wollen …

  • …eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten für Minister*innen und Staatssekretär*innen, die nach ihrem politischen Amt in Wirtschaft und Verbände wechseln.
  • …einen Lobby-Verhaltens-Kodex und ein Lobbyregister, in dem Lobbygruppen beispielsweise ihre Auftraggeber*innen und Finanzquellen aufführen müssen.
  • ...dass mandatsbezogene Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten vollständig offen gelegt werden. Dazu zählen beispielsweise Angaben über Arbeit- und Auftraggeber sowie die Höhe der Einnahmen aus solchen Tätigkeiten.

Den gesamten Beschluss können Sie im PDF nachlesen. (Siehe unten)