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Ausschuss berät über mögliche Potenziale für die Landwirt

Martin Hahn, Vorsitzender des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sieht für Spezialbetriebe eine Perspektive.

©Oliver Berg/dpa

Über mögliche Potenziale für die baden-württembergische Landwirtschaft durch den legalen Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken hat der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am  auf Antrag der Grünen-Fraktion beraten. Für den Großteil der Landwirte im Südwesten werde der Anbau von Cannabis nicht zuletzt wegen der erheblichen Sicherungsvorkehrungen wohl eher nicht interessant sein und keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen, könne aber für einzelne Spezialbetriebe eine Perspektive darstellen, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Martin Hahn.

Nach Angaben des Vorsitzenden hat das Bundeskabinett im Mai 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften beschlossen. Danach solle Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen ermöglicht werden, Cannabismedikamente zu therapeutischen Zwecken auf ärztliches Rezept zu beziehen. Im Zuge dieser Änderung solle eine Cannabis-Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte eingerichtet werden, die für den Import von medizinischen Cannabis-Medikamenten aus dem Ausland und die Auftragsvergabe zum Anbau von Medizinhanf in Deutschland zuständig sein solle. Eine Entscheidung des Bundestags über den Gesetzentwurf stehe noch aus.

Bedarf an Cannabis-Medikamenten könnte auf bis zu 15 Tonnen im Jahr steigen

Hahn zufolge benötigen Patienten, die Cannabismedikamente zu Therapiezwecken nutzen, bislang eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Im Mai 2016 hätten insgesamt 647 Personen eine solche Genehmigung besessen, im Oktober 2015 seien es 527 gewesen. Im Jahr 2014 seien 48 Kilo Cannabisblüten oder Cannabisextrakte importiert worden, 2015 seien es 94 Kilo gewesen, 2016 werden es voraussichtlich 120 Kilo sein. Angesichts des beabsichtigten Wegfalls der Erlaubnispflicht zugunsten der Einführung einer ärztlichen Verschreibung dürfte die Zahl der zu behandelnden Patienten deutlich steigen. Auf Grundlage von Daten aus anderen Ländern wie Israel oder Kanada wird geschätzt, dass sich der Anteil an Personen, die Cannabismedikamente einnehmen, um jährlich etwa 0,1 Prozent der Bevölkerung erhöht. Dies würde für Deutschland rund 80.000 Patienten und einen jährlichen Bedarf von rund 15 Tonnen Cannabismedikamente ergeben, führte Hahn aus.

Allerdings müssten für den Anbau und den Vertrieb von cannabishaltigen Arzneimitteln strenge Auflagen eingehalten werden. Nicht nur müssten alle Beteiligten, also Anbauer, Hersteller, Großhändler und Apotheken, über die erforderlichen Genehmigungen verfügen. Sondern es müssten auch eine ganze Reihe von Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, um die unbefugte Entnahme von Cannabis zu verhindern. Dazu zählten erhebliche Anforderungen an die bauliche Sicherung von Aufbewahrungsräumen wie beispielsweise den Einsatz von zertifizierten Schutzschränken. Eine Lagerung in Räumen mit Fenstern könne nur erfolgen, wenn Mauern stabil genug und Fenster vergittert seien. Eventuell seien auch Einbruchsmeldeanlagen erforderlich. Um die strengen Sicherheitsvorkehrungen einhalten zu können, werde der Anbau von Cannabis allenfalls in umfänglich gesicherten und geschlossenen baulichen Anlagen erlaubt sein, legte der Ausschussvorsitzende dar.

Jeder Landwirt, der Interesse am Anbau von Cannabis habe, müsse prüfen, ob sich dies wirtschaftlich lohne, insbesondere im Hinblick auf die Investitionen für Sicherungsmaßnahmen. Sollte ein Betrieb den Anbau beantragen, werde dieser etwa in Bezug auf notwendige Investitionsförderungen gleich behandelt wie jeder andere landwirtschaftliche Betrieb auch, fasste Hahn die Ausführungen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammen.

Quelle: Landtag Baden-Württemberg