Grünen-Statement zum Rettungsdienstgesetz

Das Land regelt nun neu, in welcher Zeit Rettungskräfte in Baden-Württemberg am Unfallort sein sollen - Der Rettungswagen soll künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 12 Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdienstgesetz, das am Dienstag, dem 16.04., durch das Kabinett ging. Zuvor galt im Gesetz eine Zeitspanne für Rettungswagen von 10 bis 15 Minuten. Dazu sagt Andrea Schwarz, unserer Sprecherin für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz:

„Für einen modernen Rettungsdienst dürfen wir die Diskussion nicht auf eine Planungsfrist verengen. Die vom Ministerium vorgeschlagenen zwölf Minuten halte ich für richtig. Richtig und wichtig ist auch, dass wir künftig die „Golden Hour“ in den Blick nehmen - also dass schwerstverletzte oder schwersterkrankte Patientinnen und Patienten innerhalb einer Stunde in einem geeigneten Krankenaus sein sollen, welches diese oftmals komplexen Krankheitsbilder behandeln kann. In dieser Hinsicht nimmt Baden-Württemberg mit der geplanten Novelle des Rettungsdienstgesetzes eine Vorreiterrolle ein.

Dennoch sehe ich Verbesserungsbedarf für das anstehende parlamentarische Verfahren: Damit wir den Rettungsdienst wirklich entlasten, muss er für den jeweiligen Notfall die richtige Ressource entsenden. Neben Rettungswagen und Notarzt gehören für mich hier ambulante Instrumente wie Gemeinde-Notfallsanitäterinnen oder auch Apps zur Alarmierung von ehrenamtlichen Ersthelfenden dazu.“