Integration und Flüchtlinge

Schwarz: Menschen mit Bleibeperspektive werden nicht abgeschoben

„Gut integrierte Flüchtlinge können in Baden-Württemberg bleiben. Das hat die Koalition beschlossen. Eine gute Nachricht für die Pflegehelferin, die seit einigen Jahren in Deutschland arbeitet, eine gute Nachricht für die Azubi beim Bäcker, die dort das Handwerk lernt, und eine gute Nachricht für den Koch mit guten Deutschkenntnissen. An sie alle geht das Signal: Ihr seid uns wichtig, ihr könnt hierbleiben! Menschen mit Bleibeperspektive, die beispielsweise einer Arbeit nachgehen oder in Ausbildung sind, werden nicht länger abgeschoben.“, so unser Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz.

Hintergrund ist: Bereits in wenigen Wochen sollen ohnehin durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene gut integrierte Menschen einen Aufenthaltsstatus erhalten.

Was ist dabei geplant? Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen: Die Regelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

„Wir haben daher in der Koalition vereinbart, dass die Menschen, die unter dieses Chancenaufenthaltsrecht fallen, ab sofort nicht abgeschoben werden.

Damit schlagen wir für die Praxis eine Brücke bis das Bundesgesetz im Dezember in Kraft tritt.“, sagt Schwarz weiter.