Grüne und CDU bringen Polizei- und Verfassungsschutzgesetz auf den Weg

Nach sorgfältigen Verhandlungen haben sich die Regierungskoalitionen auf  klarstellende Änderungen und Ergänzungen beim Polizei- und Verfassungsschutzgesetz verständigt. Die Verhandlungsführer und innenpolitischen Sprecher der beiden Regierungsfraktionen, Uli Sckerl (Grüne) und Thomas Blenke (CDU) betonten: „Mit den Änderungen am Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen werden wir unserer Verantwortung für die Sicherheit der Menschen und für den Schutz ihrer Grundrechte in unserem Land gerecht. Wir haben in unseren Verhandlungen bestimmte Anregungen der Anhörung, insbesondere zu den Eingriffsrechten gegen drohende Gefahren aus den Bereichen Schwerstkriminalität und Organisierte Kriminalität aufgegriffen.“ Beide Sprecher würdigten die Rolle der FDP-Fraktion, die sich konstruktiv in die Verhandlungen eingebracht habe. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Einführung einer weiteren Erheblichkeitsschwelle durch die ergänzende Formulierung „dringende und erhebliche Gefahr“. Dadurch sei sichergestellt, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur bei  schwerer Kriminalität beziehungsweise erheblichen Gefahren für die betroffenen Rechtsgüter (insbesondere  Leib und Leben) möglich sei. Damit sei zweifelsfrei eine TKÜ bei einfacher Körperverletzung ausgeschlossen. Ebenso sei gewährleistet, dass die Überwachung nur  bei Gefahren für wesentliche Infrastruktureinrichtungen oder sonstige Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ anwendbar sei. Weiter  wurde vereinbart, dass die richterliche Anordnung der (Quellen-)TKÜ einen Endzeitpunkt enthalten muss. Zudem müssen Eilanordnungen bei Gefahr im Verzug spätestens nach drei Tagen gerichtlich bestätigt werden; andernfalls tritt die Eilanordnung außer Kraft.  Die Regeln zur Benachrichtigung über Eingriffe wurden zu Gunsten der Betroffenen verbessert. Der Landtag ist nun nicht alle zwei Jahre, sondern jährlich über die Durchführung von (Quellen-)TKÜ-Maßnahmen zu unterrichten. Neu in das Gesetz aufgenommen wird eine Evaluation nach 5 Jahren bei sämtlichen neuen Eingriffsmaßnahmen. Folgeevaluationen  finden nach je 3 weiteren Jahren statt. Im Verfassungsschutzgesetz erfolgen wichtige Klarstellungen hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Behörden. Sckerl betonte: „Wir sorgen dafür, dass Freiheit und Sicherheit die Balance wahren. Die Änderungen machen die Gesetze besser. Wir ermöglichen auch eine engmaschige parlamentarische Kontrolle und verbessern den Rechtsschutz. Der Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung war in den Verhandlungen unsere Richtschnur. Es wird deutlich, dass sich die neuen Maßnahmen und Eingriffsbefugnisse von Polizei und Sicherheitsbehörden   nicht gegen die Bevölkerung richten, sondern gezielt gegen Personen, die terroristische Anschläge oder schwerste Straftaten planen.“ Blenke betonte: „Für die CDU-Landtagsfraktion steht der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Terrorismus und Kriminalität an erster Stelle. Deshalb war es für uns zwingend, dass die vorliegenden Sicherheitsgesetze nicht in Ihrer Wirksamkeit verändert werden. Ich bin froh, dass wir uns auf klarstellende Umformulierungen einigen konnten, ohne an die Substanz des Gesetzes gehen zu müssen. Damit können wir nun unseren Sicherheitsbehörden die dringend benötigten Rechtsgrundlagen für ihre Arbeit an die Hand geben und dem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger Rechnung tragen.“