Wehinger: Wir dürfen kein Kind zurücklassen

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Wir haben heute ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt, das oft zu kurz kommt. Denn gerade bei Kindern und Jugendlichen heißt Armut oft, nicht teilhaben zu können. Deswegen reden wir heute darüber, was wir dafür tun, dass Kinder und Jugendliche an unserer Gesellschaft teilhaben können – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern!“

Denn, jedes fünfte Kind und jeder fünfte junge Erwachsene in Baden-Württemberg ist von Armut betroffen, so die jüngste Studie der Bertelsmann-Stiftung – aber macht uns eigentlich diese Zahl noch so richtig betroffen?

Was bedeutet aber nun „arm sein“?

Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen bedeutet Armut immer einen Mangel an Teilhabe und Chancen – und das betrifft nicht nur Materielles. Es geht ebenso um die sozialen, psychischen und physischen Aspekte! Es geht um gleiche Bildungschancen! Und es geht um Gesundheit, Schutz und Geborgenheit in den Familien!

Denn nicht selten hängt auch die Gefährdung des Kindeswohls mit einer prekären finanziellen Situation in der Familie zusammen. Wir haben uns das Ziel gesetzt, diese Armutskreisläufe zu durchbrechen. Das haben wir fest im Koalitionsvertrag verankert. Und da gehen wir jetzt ran!

Landesförderprogramme

Die Landesförderprogramme „Stärke“ und „Starke Kinder – chancenreich“ werden dazu ausgestaltet und erweitert:

Im Rahmen des Förderprogramms „Starke Kinder – chancenreich“ stellt das Land für die Schaffung von Präventionsnetzwerken in den kommenden Jahren knapp 4 Millionen Euro zur Verfügung. Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut haben das Ziel, jedem Kind unabhängig von seiner sozialen Herkunft oder der finanziellen Situation seiner Eltern Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Das etwa durch Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Kindern mit Migrationshintergrund durch Eltern-Mentorenprogramme, zur Förderung der Kindergesundheit oder Programmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit.

Wir gehen damit in eine attraktive und langfristig angelegte Förderung. An die Stelle kurzfristiger Projekte rücken nun stabile, kommunale Strukturen der Kinderarmutsprävention. Zusätzlich zu den schon etablierten 22 Standorten in Baden-Württemberg mit Präventionsnetzwerken, sollen bis 2030 flächendeckend in allen Stadt- und Landkreisen Netzwerke eingerichtet werden. Wir gehen also den Schritt von Modellvorhaben zur dauerhaften Struktur. Und das ist wichtig, damit wir allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe ermöglichen!

Darüber hinaus setzt sich das Sozialministerium seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene ein. Die Kindergrundsicherung ist ein geeigneter Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut. Sie ist Bestandteil eines vom Kind aus gedachten Gesamtkonzepts gegen Kinderarmut und zur Beseitigung ihrer Folgen. Ein Konzept muss so gestaltet sein, dass bisher bestehende bürokratische Hürden abgebaut und Verbesserungen durch eine Weiterentwicklung der kindes- und familienbezogenen Leistungen angestrebt werden.

Bei der Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut müssen wir die Familien noch mehr in den Blick nehmen. Nicht das Kind ist arm, sondern es wird in eine arme oder von Armut bedrohte Familie hineingeboren. Am meisten von Armut betroffen sind dabei die Ein-Eltern-Familien, Familien mit mehr als drei Kindern und Familien mit Migrationshintergrund.

Zur Armutsprävention gehört auch eine Antwort auf die stark gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten. Diese bringen viele Familien zusätzlich in Bedrängnis – bei meinem familienpolitischen Fachgespräch auf Wahlkreisebene bestätigte die eingeladene Schuldnerberatung, dass sie einen enormen Anstieg an Beratungen hätten. Hier müssen wir also ansetzen!

Familien sind die Keimzellen der Gesellschaft und sorgen für ihren Zusammenhalt. Deshalb ist es unsere große gesellschaftliche Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche in ihren Familien stark und chancenreich aufwachsen können. Dafür nicht zu sorgen, können wir uns nicht leisten, heute nicht und nicht für die Zukunft.

Wir dürfen kein Kind zurücklassen.