Sicherheit und Justiz

KI in der Justiz

Die gesamte Rede finden Sie am Ende der Seite.


Seit mit Chat GPT das erste frei zugängliche Tool auf Grundlage sogenannter künstlicher Intelligenz auf dem Markt ist, scheint diese Technik die Welt in atemberaubender Geschwindigkeit zu erobern. Eigentlich wissen wir alle, dass dieser Prozess schon früher begonnen hat. Zusammen mit der Digitalisierung betrifft das auch die Justiz

Wo liegen die Chancen der KI?

Künstliche Intelligenz ist beeindruckend und bietet große Chancen. Chancen, die überall in der Gesellschaft genutzt werden. Und wir nutzen sie in Baden-Württemberg längst auch in der Justiz. Die Anwaltschaft macht sich die Digitalisierung, insbesondere die elektronische Aktenführung, das automatisierte Erstellen von Schriftsätzen schon seit Jahren zu nutze. Das ermöglicht es, im großen Stil auch Massenverfahren mit sehr umfangreichen Sachvortrag im Interesse der Mandanten und Mandantinnen einzuleiten.

Die Voraussetzungen haben wir geschaffen. Der gesamte Schriftverkehr liegt in den Verfahren in Baden-Württemberg elektronisch vor. Damit haben wir die Möglichkeit, darauf aufbauend auch künstliche Intelligenz zu nutzen, beispielsweise um umfangreiche Verfahren besser und schneller erfassen und einsortieren zu können. Das ist sinnvoll, setzt aber auch Augenmaß voraus. Es gibt zu Recht auch warnende Stimmen, weil künstliche Intelligenz - zumindest gefühlt - dazu führen kann, dass uns in Teilen unseres Alltags die Kontrolle entgleiten könnte. In der Justiz steht einer unkontrollierten Übernahme der Verfahren durch Rechner der Grundsatz des gesetzlichen Richters entgegen, der einen Menschen meint, und nicht eine Maschine. Das muss gewährleistet bleiben. Bei der Prozessflut, die wir über Massenverfahren in den letzten Jahren erlebt haben, ist es aber gut und richtig, dass künstliche Intelligenz bei uns eingesetzt wird, um die Richter bei ihrer Arbeit von eintönigen und rechtlich irrelevanten Tätigkeiten zu befreien, beispielsweise das Sortieren von Akten in Massenverfahren. Wichtig dabei ist aber stets, dass am Ende die Richterin und der Richter entscheidet. 

Die Elektronik orientiert sich am Menschen, nicht umgekehrt!

Und, das möchte ich als Anwalt an dieser Stelle anmerken: diese Technik darf nicht dazu führen, dass von den Anwälten verlangt wird, auf Argumente zu verzichten und einen lediglich minimalistischen, strukturierten Sachvortrag vorzubringen haben! An der Stelle muss sich das Verfahren an den Menschen orientieren und nicht der Mensch an der Elektronik!

Und jetzt?

Wir hier in Baden-Württemberg entwickeln dafür nun die richtigen Instrumente. Und die Tatsache, dass wir mit 20 Millionen € der insgesamt 22 Millionen € vom Bund dafür zur Verfügung gestellten Mittel für die Entwicklung künstlicher Intelligenz in Justiz bekommen werden zeigt, dass sie da auf einem sehr guten Weg sind. Ich kann an dieser Stelle Ihnen nur meinen Dank dafür aussprechen, dass Sie dieses Thema so vehement im Auge haben und sie auffordern, weiter so zu machen. Wir werden sie dabei stets unterstützen.