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Der Bund gefährdet den Nahverkehr auf der Schiene

Das Gesetz, das die Finanzierung von Zugbetrieb in den Ländern regelt, läuft Ende 2014 aus. Grüne Verkehrspolitiker appellieren an den Bundesfinanzminister, die Gelder nicht einzufrieren. Schäubles Pläne treffen Baden-Württemberg besonders hart. Die Grünen-Verkehrspolitiker aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz appellieren an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, nicht die Axt an die Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene zu legen. Schäuble hatte angekündigt, die so genannten Regionalisierungsmittel ab 2015 einzufrieren. Mit diesen Bundesmitteln bezahlen die Länder den Betrieb von Regionalzügen und S-Bahnen. „Das ist ein Stoppsignal des Bundes für unsere Bemühungen, mehr Menschen zu einem Umstieg von der Straße auf die Schiene zu bewegen. Bundesfinanzminister Schäuble schreckt offenbar auch nicht vor Abbestellung von Verbindungen im Schienenverkehr zurück“, erklärt Andreas Schwarz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg. Schon heute muss das das Land 80 Millionen aus dem eigenen Haushalt für den Nahverkehr zuschießen, weil die Bundeszuschüsse deutlich geringer angewachsen sind als die Gebühren, die die Bahn für die Nutzung ihrer Gleise und Bahnhöfe erhebt. Auch die Energiekosten der Unternehmen steigen stetig. „Nach unseren Berechnungen müssten die Regionalisierungsmittel jährlich um 2,8 Prozent steigen, damit wir nicht in die gleiche Kostenfalle laufen wie in den vergangenen zwei Jahren. Stattdessen droht Herr Schäuble, uns in ein tiefes Loch fallen zu lassen“, so Schwarz. Das Bundesfinanzministerium begründet seinen Schritt mit dem Auslaufen des derzeit gültigen Regionalisierungsgesetzes zum Ende des Jahres 2014. Da dessen Neuregelung noch aussteht, möchte es die Regionalisierungsmittel provisorisch auf dem alten Stand eingefrieren. Für die Länder ist dieses Vorgehen inakzeptabel. „Baden-Württemberg betreibt durch die Ausschreibung von zwei Drittel aller Schienenstrecken im Land gerade eine Neuausrichtung des Schienen-Nahverkehrs mit dem Ziel, durch mehr Wettbewerb bessere Leistungen und ein größeres Angebot zu günstigeren Preisen zu erhalten. Dafür brauchen wir vom Bund langfristige Perspektiven für unsere Ausstattung und keine Zitterpartien von Jahr zu Jahr“, so Schwarz. Er und seine Länderkolleginnen und – kollegen fordern den Bund auf, die Revision des Gesetzes auf Basis der Eckpunkte der Sonderverkehrsministerkonferenz schnellstmöglich anzugehen. Die Verkehrsminister der Länder haben unter anderem einen Gesamtbedarf von 8,5 Milliarden Euro für 2015 angemeldet und eine Geltungsdauer des Gesetzes bis 2029 gefordert. „Die Regionalisierung des Nahverkehrs auf der Schiene ist der wichtigste und erfolgreichste Teil der Bahnreform vor 20 Jahren. Diese Erfolgsgeschichte durch eine verzögerte Revision des Regionalisierungsgetzes zu gefährden, kann auch nicht im Sinne der Bundesregierung sein“, so Schwarz abschließend. Hintergrund: 1996 ging die Verantwortung für den regionalen Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Länder über. Sie erhalten dafür einen fixen Anteil aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes – die so genannten Regionalisierungsmittel. Sie betragen 2014 7,3 Milliarden Euro. Baden-Württemberg erhält davon 10,44 Prozent - bei einem Bevölkerungsanteil von 13,1 Prozent.