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Mehr Rechte und Würde für Flüchtlinge

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat nach langen Verhandlungen mit der Bundesregierung und kontroversen innerparteilichen Debatten im Bundesrat einem Kompromiss zugestimmt, der zahlreiche Vorteile für Flüchtlinge bringt - aber auch Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt die Haltung der Landtagsfraktion dazu. Welche Verbesserungen bringt die Einigung mit der Bundesregierung? Die Flüchtlinge im Land und die Kommunen, die sie unterbringen, brauchen dringend Erleichterungen. Das hat die Entwicklung der letzten Wochen und Monate deutlich gezeigt. Was wir von Landesseite tun konnten, haben wir geleistet – erhöhte Kapazität für die Erstaufnahme, mehr Wohnraum sowie die Unterbringung in Wohnungen im Anschluss, Sprachangebote, Geld- statt Sachleistungen oder eine unabhängige Flüchtlingssozialarbeit. Auch für die Kostenerstattung der Stadt- und Landkreise hat die Landesregierung viel Geld in die Hand genommen. Worunter die Menschen aber vor allem leiden, ist die Isolation, in die sie das geltende Asylrecht zwingt. Gegen die Regelungen, die ein menschenwürdiges Leben in Deutschland behindern, kämpfen Grüne seit Jahrzehnten an – und haben nun erste Erfolge erzielt. Welche sind das? Die sogenannte Residenzpflicht, also die räumliche Beschränkung von Asylbewerbern, wird ab dem vierten Monat für das gesamte Bundesgebiet abgeschafft. Flüchtlinge können sich also künftig überall in Deutschland frei bewegen und damit auch Verwandte und Freunde besuchen. Das ist eine große Erleichterung im Alltag. Das absolute Beschäftigungsverbot wird von neun auf drei Monate verkürzt. Nach 15 Monaten ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch ohne Vorrangprüfung möglich. Das ist ein wichtiger Fortschritt für die Flüchtlinge - sie sind nicht mehr zur Untätigkeit verdammt. Arbeit ist einer der wichtigsten Faktoren zur Integration und Teilhabe an unserer Gesellschaft.  In Zukunft erhalten Flüchtlinge vorrangig Geld- statt Sachleistungen. Das stärkt ihre Selbstbestimmung.     Was bedeutet die Neuregelung zu sicheren Herkunftsländern für Menschen aus den betroffenen Ländern Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina? Menschen, die aus den drei Ländern zu uns fliehen, waren vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt – seien es Sinti und Roma oder Homosexuelle. Das erkennt das Bundesrecht aber nicht als Asylgrund an. Faktisch bedeutet dies, dass das Bundesamt für Migration die allermeisten Anträge aus den genannten Staaten als „offensichtlich unbegründet“ bereits seit Jahren ablehnt. Die Antragsteller können dann theoretisch nach kurzer Zeit zurückgeschickt werden. Der bisherige Status der drei Länder spielte dabei gar keine Rolle. Diese Praxis wird jetzt zu verkürzten Asylverfahren führen. Hier verkürzen sich die Entscheidungs- und Abschiebefristen. Entscheidend ist, dass das Grundrecht auf Asyl und auf ein reguläres Asylverfahren bestehen bleibt. Das Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet.  Weitere Informationen: persönlicher Brief von Winfried Kretschmann Interview mit Winfried Kretschmann auf der Landes-Homepage