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Wichtiger Schritt zur Stärkung der Bürgerbeteiligung im Land

Nicht nur die Diskussionen um das Großprojekt Stuttgart 21 haben gezeigt, dass Bürgerinnen und Bürger im Land besser in politische Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden wollen. Für die Grünen ist eine bessere Beteiligung der Bürgergesellschaft seit vielen Jahren erklärtes Ziel. Bisher hat Baden-Württemberg dabei allerdings im bundesweiten Vergleich einen der letzten Plätze belegt. Das soll sich nun ändern. Die interfraktionelle Arbeitsgemeinschaft der vier Landtagsfraktionen hat sich am Mittwoch auf Eckpunkte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung geeinigt. Das Papier sieht folgende Änderungen vor: Künftig soll es das Instrument einer Volksinitiative geben. Damit sollen Bürger den Landtag zwingen können, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Dazu sind 40 000 Unterschriften nötig, die innerhalb einer Frist gesammelt werden müssen. Wie lang die Frist sein soll, ist noch offen. Ein Volksbegehren muss nach Artikel 60 der Landesverfassung durch eine von den Bürgern eingebrachte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung gestellt werden, wenn der Landtag dieser Vorlage nicht unverändert zustimmt. Ist dies erfolgreich, müssen dem Volksbegehren 16,6 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen, um eine Volksabstimmung einzuleiten. Künftig soll diese Hürde auf 10 Prozent gesenkt werden. Kommt es zur Volksabstimmung, müssen bislang 33,33 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen, um dem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Künftig sollen es 20 Prozent sein - bei einfachen Gesetzen. Bei verfassungsändernden Gesetzen bleibt es bei einem Zustimmungsquorum von 50 Prozent. Auf kommunaler Ebene muss eine Bürgerinitiative bislang die Unterschriften von mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten in einer Kommune, maximal aber 20 000, sammeln, um ein Bürgerbegehren einreichen zu können. Diese Hürde soll auf 7 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt werden. Beim folgenden Bürgerentscheid gilt es, ein Zustimmungsquorum zu erfüllen. Es beträgt bislang 25 Prozent der Wahlberechtigten. Künftig sollen es 20 Prozent sein. Ebenso besteht Einigkeit darüber, die Bauleitplanung grundsätzlich bürgerentscheidsfähig zu machen. Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen und Moderator der Verhandlungen: „Unseres Erachtens sind wir mit diesen Beschlüssen ein gutes Stück weitergekommen, um die Voraussetzung für direkte Demokratie zu verbessern.“ Das Landtagswahlrecht war am Mittwoch nicht Bestandteil der Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe. Hierzu gibt es Ende Januar in der separaten, ebenfalls interfraktionellen „Arbeitsgruppe Landtagswahlrecht“ ein nächstes Gespräch, das sich mit dem Thema „mehr Frauen im Parlament“ beschäftigt. Wir haben in der „Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung“ lediglich bekräftigt, an der parlamentarischen Gepflogenheit im Landtag festhalten zu wollen, ein fraktionsübergreifendes Einvernehmen bei Änderungen des Landtagswahlrechts beizubehalten.