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Mehr direkte Demokratie in Baden-Württemberg

Stuttgart (dpa) Nach langen Verhandlungen soll das grün-rote
Versprechen in punkto direkte Demokratie jetzt Wirklichkeit werden. Die CDU erklärte sich am Mittwoch in Stuttgart nach einigem Murren doch bereit, die geplante Verfassungsänderung mitzutragen, um die Hürden für Volksentscheide (Volksabstimmungen) und Volksbegehren auf Landesebene zu senken. Für die Verfassungsänderung braucht die Landesregierung die CDU als größte Oppositionsfraktion, damit die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag zustande kommt. Zudem wird die Gemeindeordnung geändert, um auf kommunaler Ebene die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu senken. Das erklärten Vertreter aller vier Fraktionen nach einer gemeinsamen Sitzung der für das Thema zuständigen Arbeitsgemeinschaft im Landtag. Somit geht ein Jahr vor der Landtagswahl ein zentrales Versprechen der grün-roten Landesregierung doch noch in die konkrete Umsetzung. Vor allem die Grünen hatte starken Druck von ihrer Basis gespürt, die
Instrumente der direkten Demokratie zu reformieren. Für die Verfassungsänderung - die erste, seitdem Grün-Rot 2011 an die Regierung gekommen war - wird nach Angaben des AG-Vorsitzenden Uli Sckerl (Grüne) der 1. Oktober 2015 angestrebt. Der CDU-Politiker Bernd Hitzler erklärte, seine Fraktion sei zwar enttäuscht und verärgert darüber gewesen, dass Grün-Rot in der Gemeindeordnung zusätzliche Punkte aufnehme, die in der gemeinsamen AG nicht besprochen worden seien. Die CDU stehe aber zu ihrer früheren Ankündigung, für die Verfassungsänderung stimmen zu wollen. Bei den geplanten Änderungen auf Landesebene geht es im Kern um das Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden, das bei einfachen Gesetzen von 33 Prozent auf 20 Prozent gesenkt werden soll. Das Quorum gibt den Prozentsatz aller Abstimmungsberechtigten an, der zustimmen muss, damit ein Volksentscheid überhaupt gültig ist. Kritiker hatten immer wieder angeführt, dass die Anforderungen schwer zu erfüllen seien. Sarah Händel vom Verein Mehr Demokratie begrüßte die Einigung. «Für Baden-Württemberg sind diese Reformen ein echter Meilenstein.» Seit mehr als 60 Jahren sehe die baden-württembergische Verfassung vor, dass landesweite Volksentscheide möglich sind. Die bisherigen Regelungen seien aber in der Praxis völlig unanwendbar gewesen.  Quelle: Deutsche Presse-Agentur