Soziales und Gesellschaft | Rubriken | Demokratie und Mitbestimmung | Wirtschaft und Arbeit | Bauen und Wohnen | Digitales, Datenschutz und Medien | Gesundheit und Pflege | Sicherheit und Justiz | Kunst und Kultur | Artikel-Typ

Landtag verabschiedet diskriminierungsfreies Dienstrecht

Am 6. November 2013 verabschiedete der Landtag das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Dieses beinhaltet die Gleichstellung von verpartnerten BeamtInnen rückwirkend ab dem 1. August 2001. Von diesem Datum an war es in Deutschland möglich eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. „Bisher galt die gesetzliche Rückwirkung ab 2006, doch aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2012 werden wir die Rückwirkung bis zum 1.August 2001 ausdehnen“ , so Brigitte Lösch, MdL und Sprecherin der Fraktion Grüneim Landtag für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, TransundIntersexuellen (LSBTTIQ). Damit werden gleichgeschlechtlich verpartnerte Paare auch in dienstrechtlichen Fragen vollständig den verheirateten Beamtinnen und Beamten gleichgestellt. Da sich das Bundesverfassungsgerichtsurteil aber nur auf den Familienzuschlag beziehe, gehe das Land sogar über das rechtlich geforderte hinaus. Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts lasse sich 1:1 auf alle Aspekte des öffentlichen Dienstrechtes, wie zum Beispiel Versorgung, Beihilfe und Trennungsgeld übertragen. „Es ist keine gestaltende Politik, wenn eine Regierung immer erst reagiert wenn das Bundesverfassungsgericht es vorgibt. Ich freue mich deshalb, dass wir mit diesem Gesetz vorausgehen und uns nicht wie die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht treiben lassen“, sagt Lösch.