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Kommunen können Landesgrundstücke für sozialen Wohnungsbau günstiger kaufen

In Zukunft können Kommunen Landesgrundstücke günstiger erwerben, wenn sie darauf sozialen Wohnraum schaffen wollen, kündigten Andrea Lindlohr, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Grüne im Landtag und Sprecherin für Bauen und Wohnen, und Johannes Stober, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, für den zweiten Nachtragshaushalt an. „Viele Kommunen wollen den sozialen Wohnungsbau vorantreiben, finden aber kein bezahlbares Bauland“, erklärte Lindlohr. Besonders in Städten seien entsprechende Flächen für die Kommunen oft zu teuer. „Wir bieten den Kommunen jetzt die Chance, Landesgrundstücke günstiger zu kaufen, wenn das Land sie nicht mehr benötigt“, erklärte Stober. Durch den Nachlass könnten die Kommunen auch bei Grundstücken zum Zug kommen, bei denen das Interesse auf dem Markt sehr groß ist. Bisher hätten die Kommunen deshalb gegenüber privaten Investoren oft den Kürzeren gezogen. Künftig soll das Land Grundstücke bis zu 50 Prozent unter ihrem eigentlichen Wert verkaufen können. „Die neue Regelung ermöglicht mehr bezahlbaren Wohnungsbau in gefragten Städten“, betonte Lindlohr. Gerade in Ballungsgebieten oder Universitätsstädten herrsche in Baden-Württemberg großer Wohnraummangel – was ein hohes Mietniveau mit sich bringe. „Wenn die Mieten sehr hoch sind, haben Menschen mit geringem Einkommen meist das Nachsehen“, erklärte Stober. Die grün-rote Koalition lege damit einen weiteren Baustein gegen Wohnungsnot. In der ersten Hälfte der Legislaturperiode habe es eine Aufstockung des Landeswohnraumförderprogramms gegeben. Weitere Instrumente waren das Zweckentfremdungsverbotsgesetz für Wohnraum und die Umwandlungsverordnung. Die neue Regelung soll im zweiten Nachtragshaushalt verankert werden.