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Keine Vorstrafen mehr wegen schwuler Liebe

Die Grünen im Landtag fordern den Bund auf, dem Beispiel Baden-Württembergs und weiterer Länder bei der Rehabilitierung verfolgter Homosexueller zu folgen. „Es ist ein nicht hinnehmbarer Skandal, dass in Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, nur weil sie schwul sind“, erklären Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer und Jürgen Filius, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Gemeinsam mit grünen Innen- und Rechtspolitikern aus allen 16 Bundesländern haben Sckerl und Filius zum 45-jährigen Jahrestag der Aufhebung der generellen Strafbarkeit von Homosexualität einen Aufruf an die Bundesregierung unterzeichnet, die Opfer der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung nach § 175 StGB und anderer einschlägiger Bestimmungen zu rehabilitieren und zu entschädigen.  Verurteilt wurden die Betroffenen nach dem von den Nationalsozialisten eingeführten Paragrafen 175, der homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte. Dieser galt in der BRD bis 1969 unverändert fort und wurde erst 1994 vollständig abgeschafft. Allein in Baden-Württemberg gab es 5400 Verurteilungen aufgrund dieses Paragrafen. „Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Der Staat hat einer ganzen Bevölkerungsgruppe das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verweigert, hat die Gesamtheit der Homosexuellen geächtet und um ihr Lebensglück betrogen. Dieses Unrecht sollte er wiedergutmachen, solange noch Menschen leben, denen es widerfahren ist“, so Sckerl und Filius.  2002 wurden zwar die unter der NS-Diktatur nach § 175 Verurteilten gesetzlich rehabilitiert. Für die Opfer der gleichlautenden antihomosexuellen Sondergesetze nach 1945 steht dieser Schritt noch aus. Auf Landesebene wird der Landtag voraussichtlich im Herbst einen von den Grünen initiierten Antrag zur „Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer“ beraten. Dieser sieht neben einer Entschuldigung auch konkrete Maßnahmen vor - beispielsweise die Unterstützung der Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen, insbesondere eine Begleitung im Fall von Traumatisierung vor sowie möglicherweise eine Entschädigung für Zeiten von Strafhaft. Die Initiatorin des Antrages, Brigitte Lösch, zugleich stv. Landtagspräsidentin erklärt: „Für die Betroffenen, die in ihrer Würde tief verletzt wurden, ist das ein wichtiges Signal. Gesamtgesellschaftlich ist es ein Aufbegehren gegen einen wiederauflebenden Hass auf Homosexuelle, wie er sich etwa in den Diskussionen um den Bildungsplan stellenweise gezeigt hat. Diesem Ansinnen sollte sich auch der Bund anschließen.“ Die Erklärung der recht- und innenpolitischen SprecherInnen im Wortlaut