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Initiative zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag Edith Sitzmann hat nach einem entsprechenden Beschluss der Grünen Fraktion den Landtagspräsidenten Guido Wolf aufgefordert, in Sachen Übergangsgeld für Abgeordnete aktiv zu werden. Wolf soll, schreibt Sitzmann in ihrem Brief an den Landtagspräsidenten, eine interfraktionelle Übereinkunft zur Änderung des Abgeordnetengesetzes herbeiführen. Dabei wollen die Grünen, dass Abgeordneten nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag und der Aufnahme einer Berufstätigkeit das Einkommen auf das Übergangsgeld angerechnet wird. Dies ist bislang nur für Abgeordnete geregelt, die im Öffentlichen Dienst sind oder ein öffentliches Amt innehaben. Bei Ministern werden Übergangsgelder und private Einkünfte bereits verrechnet. „Das nach der Länge der jeweiligen Abgeordnetentätigkeit gestaffelte Übergangsgeld ist dazu da, Abgeordneten eine vorübergehende Absicherung zu bieten, bis sie wieder eine berufliche Tätigkeit aufgenommen haben. Wenn es jedoch diese Übergangszeit bis zur bezahlten Berufstätigkeit nicht gibt, ist auch ein Übergangsgeld nicht begründbar und daher überflüssig“, sagte Sitzmann. Kritisch sehen die Grünen, wenn Kabinettsmitglieder aus dem Amt ohne Karenzzeit in eine berufliche Tätigkeit wechseln, die den gleichen Geschäftsbereich betrifft wie bei Pofalla. Hier berät die Grüne Landtagsfraktion, ob eine gesetzliche Regelung analog der auf Bundesebene diskutierten Vorschläge notwendig ist.