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Grün-Rot erhöht Altersgrenze für Kandidatur von Rathauschefs

Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD haben am Dienstag beschlossen, dass Oberbürgermeister und Bürgermeister künftig länger im Amt bleiben können. Bislang lag die Grenze für die Wählbarkeit bei 65 Jahren, bis maximal 68 Jahre konnten sie im Amt bleiben. „Wir erhöhen die Altersgrenze für die Wahl zum Bürgermeister auf 67 Jahre und geben ihnen die Möglichkeit, bis Vollendung des 73. Lebensjahres im Amt zu bleiben“, erklärten Sitzmann und Schmiedel. „Wir wollen nicht, dass gute, erfahrene und beliebte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ausscheiden müssen, nur weil sie die Altersgrenze von 68 Jahren erreicht haben“, betonte Sitzmann.  Auf die demografische Entwicklung müsse man reagieren. „Auch viele Beamte wollen und können noch in höherem Alter ihren Beruf ausüben“, sagte Sitzmann. Mit dem Vorschlag werde einerseits ermöglicht, dass verdiente Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im höheren Alter sich weiter für ihre Gemeinde einsetzen könnten, andererseits ist die Verlängerungsmöglichkeit maßvoll ausgefallen. „Das ist eine gute und tragfähige Regelung, die sich an dem Modell für die Beamten orientiert“, so Sitzmann.  Schmiedel machte deutlich: „Der Wähler kann am besten entscheiden, wen er als Bürgermeister will. Deshalb wollen wir die Altersgrenze für Bewerbungen lockern.“ Wenn Beamte künftig bis zum 70. Lebensjahr verlängern könnten, sei es nicht mehr vermittelbar, Bürgermeister zwingend mit 68 in den Ruhestand zu schicken. „Zudem wollen wir das Wissen und die Erfahrung der Bürgermeister im Sinne unserer starken Kommunen weiter bestmöglich einsetzen“, ergänzte Schmiedel.  Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD wollen auf dieser Basis nun zeitnah das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden suchen.