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"Fachkräftepotenzial unter Frauen ist bei Weitem nicht ausgeschöpft“

©Jan-Philipp Strobel/dpa

Im letzten Plenum dieser Legislaturperiode, am Mittwoch den 19. Februar, hat der Landtag das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg und zur Änderung des Landeshochschulgesetzes mit Grün-Roter Mehrheit beschlossen. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, erklärt, warum dies ein weiterer Schritt voran ist. „Auf dem Weg zur Chancengleichheit in allen Lebens- und Arbeitsbereichen sind wir noch nicht am Ziel, aber mit der heutigen Überarbeitung des Chancengleichheitsgesetzes ein großes Stück voran gekommen“, freut sich die Abgeordnete der Grünen Landtagsfraktion, Charlotte Schneidewind-Hartnagel. Der Landtag hat am Mittwoch beschlossen, dass vom Land besetzte Gremien paritätisch besetzt sein sollen, die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden und die Gleichstellungsbeauftragten nicht nur in der Landesverwaltung, sondern auch in Kommunen gesetzlich verankert sind. „Ich bin froh, dass wir bei der Chancengleichheit von Frauen und Männern weiter vorankommen“, erklärt Schneidewind-Hartnagel. Zudem stecke darin auch eine große Chance für die Unternehmen im Land: „Das Fachkräftepotenzial unter Frauen ist bei Weitem nicht ausgeschöpft“, betonte Schneidewind-Hartnagel. Mit dem Ausbau des Landesprogrammes „Kontaktstellen Frau und Beruf“  betreibe Grün-Rot aktive Frauenförderung im Erwerbsleben und investiere damit in die Zukunftsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft. Familienpolitische Leistungen, Kinderbetreuungs- und Pflegeangebote sowie die Personalentwicklung bei Arbeitgebern haben direkte Auswirkungen darauf, inwiefern das Fachkräftepotenzial von Frauen genutzt werden kann. „Grün-Rot hat massiv in die Kleinkindbetreuung und die Ganztagesschule investiert und damit die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit deutlich erleichtert“, so Schneidewind-Hartnagel. „Wir Grüne setzen uns für Chancengerechtigkeit und Teilhabe ein. Wir stehen dafür, dass Frauen und Männer die gleichen Wege offenstehen“, erklärt Schneidewind-Hartnagel. Dabei geht es den Grünen nach darum, Rechte zu wahren, Benachteiligungen zu beseitigen und bei öffentlichen Arbeitgebern, in Kommunen und Kreisen und auch bei Landesbeteiligungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen eine Infrastruktur und eine Kultur zu schaffen, die Frauen wie Männern mehr Wahlfreiheit für ihre Lebensgestaltung ermögliche. Neben verbindlicheren Regeln für die Landesverwaltung sieht der aktuelle Gesetzentwurf deshalb für Kommunen und Kreise ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erstmals Gleichstellungsbeauftragte vor. „Etliche Kommunen sind mit ihren Gleichstellungsbeauftragen bereits auf einem sehr guten Weg. Diese unterstützen wir durch die neue Regelung, da das Land nun die Kosten für die nach außen gerichteten Aufgaben der Beauftragten übernimmt. Das war bislang nicht der Fall“, stellt Schneidewind-Hartnagel klar. Die Kreise und die Kommunen ab 50.000 haben nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Jahr Zeit um eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
„Wir nehmen Gleichstellung und die Rolle des Landes ernst und stellen im öffentlichen Dienst aktiv Chancengleichheit her“, so Schneidewind-Hartnagel.

„Am besten ist es, wenn Frauen selbst entscheiden und mitbestimmen können. Deshalb fördern wir die politische Teilhabe von Frauen“, zeigt sich Schneidewind-Hartnagel überzeugt. Grün-Rot hat das Kommunalwahlrecht bereits um eine „Soll“-Regelung ergänzt: Parteien und Wählervereinigungen werden damit aufgefordert, Wahllisten paritätisch und nach dem Reißverschlussprinzip mit Frauen und Männern zu besetzen.
Außerdem hat Grün-Rot die Elternzeit für Landtagsabgeordnete eingeführt. Abgeordnete können sich nun bis zu sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes für Plenar- und Ausschusssitzungen beurlauben lassen.