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Baden-Württemberg bekommt Bürgerbeauftragte/n

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„Mit dem Posten stärken wir eine dialogorientierte Polizeikultur in jede Richtung“, sagt Edith Sitzmann,  Vorsitzende der Grünen im Landtag. Sowohl BürgerInnen als auch BeamtInnen können sich mit Eingaben an die oder den Beauftragte/n wenden. Die Stelle vermittelt zwischen den Behörden des Landes und der Bürgerschaft, zwischen Bevölkerung und Polizei sowie zwischen Dienstherr und PolizistInnen. Sie oder er soll für eine bessere Kommunikation zwischen BürgerInnen und Behörden sorgen, wenn etwas schief gegangen ist. Betroffene werden sich im Falle von Problemen mit Landesbehörden direkt an die Stelle wenden können – schriftlich oder mündlich. Durch diesen niedrigschwelligen Zugang schafft Grün-Rot die Möglichkeit, viele Angelegenheiten und Konflikte ohne aufwändige Verfahren zu klären. Vor allem bei Schwierigkeiten zwischen BürgerInnen und Polizei wird es künftig einfacher sein, in den Dialog zu treten. Doch auch für PolizistInnen soll der Beauftragte ein Ansprechpartner sein. An sie oder ihn können sie mit Problemen aus dem innerpolizeilichen Bereich herantreten – außerhalb der Hierarchie der Sicherheitsbehörden. „Die oder der Beauftragte soll damit als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Polizei und Dienstherr wirken“, so Sitzmann. Die Person wird vom Landtag auf Vorschlag der Regierung für acht Jahre gewählt. Bei der ersten Besetzung des Postens sind drei MitarbeiterInnen zur Unterstützung vorgesehen. Das Petitionsrecht der BürgerInnen wird durch die Einführung nicht berührt. Durch einen Dialog mit Hilfe der/des Beauftragten können sich Angelegenheiten zum Teil schon vor einer möglichen Petition klären lassen, hoffen die Grünen. Für die Grünen ist die Einführung der/des Bürgerbeauftragten ein großer Erfolg. „Das ist ein weiterer großer Schritt für einen bürgerfreundlichen Staat“, so Fraktionsvorsitzende Edith Sitzmann.