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Grün-Rot erhält Altersermäßigung für Lehrkräfte an Schulen

Die Altersermäßigung von Lehrerinnen und Lehrern in Baden-Württemberg bleibt erhalten. Das haben die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD am Dienstag in ihren Fraktionssitzungen in Stuttgart beschlossen. „Wir wollen damit die gute Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer sichtbar anerkennen“, sagten die Fraktionschefs Edith Sitzmann und Claus Schmiedel. Die Altersermäßigung reduziert den Arbeitsumfang der Lehrkräfte und kostet das Land zusammen mit der bestehenden Regelung für den Pensionseintritt rund 100 Millionen Euro im Jahr. Derzeit gibt es eine Altersermäßigung von einer Wochenstunde im Alter von 58 Jahren sowie zwei Wochenstunden mit 60 Jahren. „Nach zahlreichen Gesprächen haben wir zwischen Belastung des Haushalts durch diese freiwilligen Leistungen und Entlastung der Lehrkräfte im Alter abgewogen“, erklärte Edith Sitzmann. Die Fraktionen seien nach vielen Rückmeldungen zum Ergebnis gekommen, dass die Altersermäßigung nicht gestrichen werden solle und ein guter Kompromiss für beide Seiten gefunden werden müsse. „Wir wahren mit dieser Lösung die Balance zwischen der Wertschätzung für die hohe Arbeitsbelastung im Lehrerberuf und dem gebotenen Gesundheitsschutz einerseits und der unbestrittenen Notwendigkeit eines Beitrags des Kultusressorts zur Haushaltskonsolidierung andererseits“, sagte Claus Schmiedel. Ab dem Schuljahr 2014/2015 bekommen Lehrkräfte ab 60 Jahren eine Wochenstunde erlassen, ab dem 62. Lebensjahr sind es zwei Stunden. Diese Regelung nimmt auch eine Anpassung an die aktuelle Entwicklung des Pensionseintrittsalters vor. Die bisherige Regelung zur Altersermäßigung wurde unter der Voraussetzung getroffen, dass Lehrkräfte im Lebensalter von 65 Jahren pensioniert werden. Zwischenzeitlich werde das Pensionseintrittsalter schrittweise auf 67 erhöht. Die Anpassung der Altersgrenzen bei der Deputatsermäßigung greife diese Entwicklung auf. Nach der von den beiden Regierungsfraktionen beschlossenen Neuregelung soll das Volumen der Verringerung des Deputats weiterhin Bestand haben. Allerdings soll das Alter, ab dem der Anspruch auf die Ermäßigung entsteht, von 58 auf 60 und von 60 auf 62 verschoben werden. Ab dem Schuljahr 2016/2017 soll außerdem für Beamte wie auch Angestellte die Regelung für den Pensions- oder Renteneintritt angepasst werden. Das geplante Modell ist angelehnt an das bayerische System und sieht vor, dass Lehrkräfte in Pension gehen können, wenn sie das gesetzliche Renteneintrittsalter tatsächlich erreicht haben. Der Eintritt in die Pension geschieht immer zum Ende eines Schuljahres. „Mit dem geplanten Modell haben die Lehrkräfte selbst die Wahl, ob sie zum folgenden oder vorausgehenden Schuljahr in Pension gehen wollen“, sagte Edith Sitzmann. „Lehrkräfte können künftig wählen, ob sie unter Inanspruchnahme entsprechender Zuschläge bzw. Abschläge vor oder nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 67 Lebensjahren ausscheiden“, erläuterte Claus Schmiedel.