Integration und Flüchtlinge

Wir stärken Bleiberechte für Geduldete und Geflüchtete in Arbeit

Die Regierungsfraktionen haben das Gesamtpaket zum Polizeigesetz und zum Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge in Arbeit auf den Weg gebracht. Wir stärken die Bleiberechtsregelungen für gut-integrierte Geduldete.

Für uns Grüne ist klar:  Menschen, die sich integrieren und ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten.  Wir unterstützen daher ausdrücklich die Ziele der Unternehmensinitiative „Bleiberecht durch Arbeit“, der sich inzwischen hunderte von Unternehmen angeschlossen haben.  

Primär ist der Bundesgesetzgeber gefragt.  Dieser hat im vergangenen Jahr zwar mit der Beschäftigungsduldung die Möglichkeit eines Bleiberechts für Menschen in Arbeit eingeführt.  Die Voraussetzungen sind aber viel zu hoch – kaum jemand kann diese erfüllen. Insbesondere können die Geduldeten erst 12 Monate nach Beendigung des Asylverfahrens eine Beschäftigungsduldung erhalten. Während dieser ganzen langen Zeit leben sie und ihre Arbeitgeber*innen mit dem ständigen Damoklesschwert der Abschiebung – ein unsäglicher Wettlauf mit der Zeit.

Wir als Land wollen daher alles in unserem Rahmen mögliche tun: 

Bundesratsinitiative: Baden-Württemberg wird eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes einbringen. Ziel ist es, für Geflüchtete, deren Verfahren von der Hochphase des Flüchtlingszugangs betroffen waren, eine Anrechnungsmöglichkeit für Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens auf den notwendigen Duldungszeitraum zu schaffen. 

Härtefallkommission: Bei Personen, die bis auf die Voraussetzung der Vorduldungszeiten alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllen und unter die geplante Bundesratsinitiative fallen, besteht im Einzelfall die Vermutung, dass sie einen Härtefall im Sinne der Härtefallkommission darstellen. Hiervon sind nur Anträge von Personen umfasst, die bis spätestens 29. Februar 2016 ins Bundesgebiet eingereist sind.  Die Befassung der Härtefallkommission hat zur Folge, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen regelmäßig zurückzustellen sind.

Priorisierung: Im Rahmen von Abschiebungen wird dort soweit es rechtlich zulässig ist, entsprechend priorisiert.  Das heißt vor allem, dass dort wo es nur begrenzten Kapazitäten gibt – beispielsweise bei Abschiebeflügen nach Gambia - zunächst diejenigen ohne Jobs oder Ausbildung abgeschoben werden und nicht die, die hier arbeiten und Steuern bezahlen. Hierfür geht das Innenministerium auf das Regierungspräsidium Karlsruhe zu.  Wir hätten uns hier eine weitergehende Regelung gewünscht.  Unseres Erachtens wäre es möglich – nach einer individuellen Prüfung des Einzelfalls – ein öffentliches Interesse festzustellen, dass die Person in Deutschland bleiben und arbeiten darf.  Das Land hat unseres Erachtens das Ermessen dieser Person eine Duldung zu erteilen.  Unser Koalitionspartner und das Innenministerium vertreten hierzu aber eine andere Rechtsauffassung.   

 „Wir haben sorgfältig gearbeitet und das innenpolitische Paket jetzt zu einem guten Ergebnis geführt – Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, sagt Fraktionschef Andreas Schwarz.