Demokratie und Mitbestimmung

Uli Sckerl: "Entscheidung zum inklusiven Wahlrecht zur Europawahl längst überfällig"

Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag bereits an der kommenden Europawahl teilnehmen.

Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit für die anstehende Europawahl: Vollbetreute Menschen können an den anstehenden Europawahlen teilnehmen. Die Ansage des höchsten deutschen Gerichts war nur nötig, weil sich die Groko vor einer parlamentarischen Entscheidung zur rechtzeitigen Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen lange gedrückt hatte. In Baden-Württemberg haben wir gleich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang des Jahres eine solche vorläufige Regelung getroffen und damit eine pragmatische und gerechte Lösung für die kommenden Kommunalwahlen gefunden. Es ist ein Trauerspiel, dass sich der Bund dazu nun erst hat zwingen lassen müssen.“