Demokratie und Mitbestimmung

Sckerl: "Die Dauerprovokateure haben völlig zurecht die rote Karte erhalten"

Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Ausschluss der AfD-Politiker Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple aus dem Parlament rechtens war.

Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Grüne, Uli Sckerl:

„Das Landesverfassungsgericht stellt klipp und klar fest: Landtagspräsidentin Muhterem Aras kann störende Abgeordnete aus dem Parlament ausschließen. Die Dauerprovokateure Gedeon und Räpple haben völlig zurecht die rote Karte erhalten. Das ist ein starkes Signal gegen diejenigen, die Gesetze und Verordnungen willkürlich auslegen. Das Landesverfassungsgericht macht deutlich, dass die Spielregeln des Parlaments einzuhalten sind. Die Entscheidung ist auch als Warnung an die Fraktion der AfD insgesamt zu verstehen. Wer die Regeln des Landtags missachtet oder missbraucht, muss mit Konsequenzen rechnen.“