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Mehr Schutz für Lokalpolitiker*innen: Wahlordnung angepasst

Gegen Gewalt und Hetze: Damit zukünftig Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser vor verbalen und tätlichen Angriffen geschützt sind, wird bei kommenden Kommunalwahlen auf die vollständige Wohnadresse auf Wahlzetteln verzichtet. Anstatt der Anschrift, wird nur noch der Wohnort auf dem Stimmzettel stehen. Die entsprechende Veordnung tritt heute in Kraft.

Dazu sagt unser Sprecher für Innenpolitik, Oliver Hildenbrand:

„Es ist ein effektiver Beitrag zum Schutz von Kommunalpolitiker*innen: Künftig müssen Kandidat*innen für ein kommunalpolitisches Amt oder Mandat nicht mehr ihre komplette Wohnanschrift angeben und veröffentlichen. Weniger ist hier einfach besser, um unnötige Sicherheitsrisiken zu minimieren. Bedroht zu werden, gehört weder zum Amt, noch zum Mandat. Deshalb haben wir mit unserer Reform des Kommunalwahlrechts bereits weitere Maßnahmen für die Sicherheit und den Schutz von Kommunalpolitiker*innen umgesetzt: Mit dem Kabinettsausschuss ‚Entschlossen gegen Hass und Hetze‘ und der Zentralen Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger*innen beim Landeskriminalamt sind wir auf dem richtigen Weg. Wir stärken jenen den Rücken, die sich im Gemeinderat oder im Kreistag, im Rathaus oder im Landratsamt für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft engagieren. Dafür handeln wir ganz konkret.“