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Menschen mit Behinderung können bei den Kommunalwahlen im Mai 2019 wählen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion Uli Sckerl zeigt Verständnis für den Wunsch der Landes-Behindertenbeauftragten Stephanie Aeffner, dass Menschen mit Behinderung schnellstmöglich das Wahlrecht bekommen sollen.

Grünen-Innenexperte Uli Sckerl:

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion Uli Sckerl zeigt Verständnis für den Wunsch der Landes-Behindertenbeauftragten Stephanie Aeffner, dass Menschen mit Behinderung schnellstmöglich das Wahlrecht bekommen sollen. „Wir haben uns in der grün-schwarzen Koalition verständigt, dass der Ausschluss von Menschen mit einer Behinderung bei den baden-württembergischen Kommunalwahlen im Mai 2019 aufgehoben sein wird. Eine dazu nötige Änderung mehrerer Landesgesetze wird rechtzeitig auf den Weg gebracht“, teilt Sckerl mit.

Gleichzeitig weist der Grünen-Innenexperte die Forderung der Landes-Behindertenbeauftragen zurück, dies im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Kommunalwahlrechtes zu tun. Sckerl: „Es ist richtig und wichtig, auf das für Herbst angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zunächst noch zu warten, um verfassungsrechtliche Fragen in der Landesgesetzgebung berücksichtigen zu können.“ Außerdem wolle man die Erfahrungen anderer Bundesländer auswerten und in die Gesetzgebung einfließen lassen, wie etwa die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein vor wenigen Wochen, bei denen Menschen mit Behinderung nicht mehr ausgeschlossen waren. Sckerl betont: „Im Interesse der Menschen mit Behinderung wollen wir ihr Wahlrecht sicher und zweifelsfrei ausgestalten.“