Demokratie und Mitbestimmung

Mehr Mitbestimmung für junge Menschen

Grüne Landtagsfraktion für Wahlrecht ab 16 auch bei Landtagswahlen 

Wählen ab 16 geht in Baden-Württemberg bisher nur bei Kommunalwahlen. Damit junge Menschen im Südwesten auch bei Landtagswahlen mitreden können, will die Grüne-Landtagsfraktion das Wahlalter absenken, denn dies geht bislang erst ab 18. Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz erklärt: „Jugendliche und junge Menschen sind von der Krise vielfältig betroffen: Schulschließung, Unsicherheiten mit Blick auf Ausbildung und Studium, Zukunftsängste, Wirtschaftsabschwung, Neuverschuldung. Wir treffen gerade notwendige Entscheidungen, die zwar wichtige Weichen dafür stellen, wie wir künftig wirtschaften und die Klimakrise lösen können,  die aber Handlungsspielräume der kommenden Generationen auch massiv verändern werden. Gleichzeitig sehen wir, wie sich junge Leute aktiv und mit viel Engagement und Leidenschaft in der Krise engagieren – in der Nachbarschaftshilfe, bei Tafeln, als Erntehelfer, Freiwillige in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sie tragen Verantwortung – gerade auch für die ältere Generation. Daher ist es unsere Aufgabe als Politiker*innen, den jungen Menschen mehr Mitbestimmung zu geben.“

In anderen Ländern wie Schleswig-Holstein und Brandenburg ist Wählen ab 16 bei Landtagwahlen bereits möglich. Die Absenkung des Wahlalters auch in Baden-Württemberg ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag möglich, derzeit unterstützen das aber nur Grüne und SPD. „Es ist Zeit für einen neuen Generationenvertrag der Solidarität und einen echten Zukunftsdialog: Wir haben die Verantwortung, unsere Welt für die nächsten Generationen lebenswert zu erhalten. Und wir haben die Pflicht, jung Menschen in diese Entscheidungen so früh wie möglich einzubinden.“ Die Absenkung des Wahlalters auch bei Bundestagswahlen befürwortet Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz ebenfalls und stützt damit den Vorstoß des Bundesvorsitzenden Robert Habeck. „Das Wahlalter muss für das aktive Wahlrecht bei allen Wahlen auf 16 Jahre abgesenkt werden.“

Auf kommunaler Ebene haben 16-Jährige das aktive Wahlrecht seit 2003; dieses wollen die Grünen nun auch um das passive Wahlrecht ergänzen: "Jugendliche ab 16 Jahren sollen bei Kommunalwahlen nicht nur ihre Stimme abgeben, sondern auch selbst für den Gemeinderat und Kreistag kandidieren können. Deshalb werden wir das Thema Wahlalter für Jugendliche nach der Landtagswahl 2021 erneut angehen“, verspricht Andreas Schwarz.

Darüber hinaus betont der Fraktionsvorsitzende die Notwendigkeit, mehr „moderne Mitsprache“ zu ermöglichen und entsprechende Programme flächendeckend auszuweiten. Vor allem digitale Beteiligungsformate wie beispielsweise die Bürgerapp in Tübingen, mit der Bürger*innen ab 16 Jahren zu relevanten Themen befragt werden, müssten weiter unterstützt werden. Das fängt schon bei den Kleinsten an: Beteiligungsrechte für Kinder sollen zu Standards in Bildungs- und Rahmenplänen von Kindertageseinrichtungen werden. An Schulen muss die altersangemessene Beteiligung von Jungen und Mädchen sichergestellt, ihre demokratische Mitbestimmung gestärkt und entsprechende Gremien an Schulen müssen eine höhere Verbindlichkeit bekommen. „Demokratische Mitbestimmung darf nicht nur zur Demokratieerziehung junger Menschen dienen, sie muss an den Schulen auch ernst genommen und praktisch gelebt werden können“, sagt Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz.