Sicherheit und Justiz

Grüne kritisieren geplanten Einsatz der Bundeswehr als Sicherheits- und Wachdienst

Das Landesinnenministerium von Thomas Strobl (CDU) hat Hunderte von Soldaten für hoheitliche Aufgaben wie Wachdienste und Streifengänge angefordert – unter anderem zum Einsatz in Flüchtlingsunterkünften. Das ist durch einen Zeitungsbericht unter Berufung auf eine Bundestags-Anfrage bekannt geworden. „Wir Grüne sind irritiert über die bekanntgewordenen Hilfeersuche“, stellt der Innen-Experte der grünen Fraktion, Uli Sckerl, klar.

Strobl habe den Landtagsgrünen lediglich mitgeteilt, dass man die Bundeswehr in den Flüchtlingsunterkünften Ellwangen, Giengen und Althütte für Aufgaben der medizinischen Hilfe und der Verwaltung angefordert hatte.

Sckerl: „Es sollte sich um eine überschaubare Zahl für zivile Unterstützungsaufgaben handeln, also um ähnliche Aufgaben wie in den Jahren 2015/16. Dagegen konnte es keine Einwände geben.“

Über die nun publik gewordenen Pläne des Innenministeriums sei man verwundert. „Soldaten in Uniform auf Wache oder auf Streife in Flüchtlingsheimen – das hätten wir in keinem Fall akzeptiert“, sagt Sckerl, „Wir erwarten nun vom Innenminister, diese irritierenden Vorgänge umfassend aufzuklären!“

Mangelnde Absprache von Innenministerium

Insbesondere was den Umfang des Einsatzes angeht, seien die Absprachen vom Innenminister mangelhaft gewesen, kritisiert Sckerl: „Die Rede war von einem sehr begrenzten Einsatz für zivile Unterstützungsaufgaben in drei Flüchtlingseinrichtungen - das ging für uns in Ordnung. Ein umfangreicher Einsatz im Rahmen von Wach- und Kontrolldiensten in Flüchtlingseinrichtungen war aber nie Thema und findet auch nicht unsere Zustimmung. Patrouillierende Soldaten und Flüchtlinge – das geht nicht!“

Der innenpolitische Sprecher stellt klar: Zu keinem Zeitpunkt hat es eine Überforderung von Polizei und Verwaltung zum Beispiel durch krankheitsbedingte Ausfälle gegeben, die einen derart problematischen Einsatz der Streitkräfte gerechtfertigt hätte. Sckerl: „Das Grundgesetz sieht mit guten Gründen äußerst hohe Voraussetzungen für einen solchen Einsatz vor. Es war uns zudem nicht bekannt, dass die Bundeswehr selbst derartige Anträge von Innenminister Strobl abgelehnt hatte und er diese daraufhin zurückzog.“

Zusammenfassend macht Sckerl deutlich: „Wir begrüßen es, wenn die Bundeswehr in Pandemiezeiten Unterstützung bei zivilen Aufgaben leistet. Das hat sich schon 2015/2016 bewährt. Darauf sollten Einsätze derzeit begrenzt bleiben. Wachdienste gehen weit darüber hinaus und gehören zum Kernbereich polizeilicher Aufgaben. Die strengen Voraussetzungen, die unser Grundgesetz dafür verlangt, lagen nicht vor. Es spielt auch keine Rolle, ob das Innenministerium jetzt das Hausrecht geltend macht. Der Einsatzbereich bei Flüchtlingen ist denkbar ungeeignet.“