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Grabsteine aus Kinderarbeit verhindern

„Baden-Württemberg hat den richtigen Weg gewählt: Grabsteine aus Kinderarbeit können verhindert werden, wenn das Land die gesetzlichen Grundlagen schafft und die Kommunen mitziehen“, so Manne Lucha, Vorsitzender des Arbeitskreises Soziales bei den Grünen im Landtag. In Bayern, wo Kommunen ohne landesgesetzliche Grundlage lediglich ihre Satzungen geändert hatten, hatten diese Regelungen vor Gericht keinen Bestand. Allerdings dauerte es auch in Baden-Württemberg lange, bevor es zu einer gesetzlichen Regelung im Bestattungsgesetz kam. Die damalige Landesregierung hatte stets argumentiert, entsprechende Regelungen würden zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen, die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe beeinträchtigen und ihre Transparenz erschweren. Zudem sei es für die öffentlichen Beschaffungsstellen schwierig, die Umstände der Produktherkunft befriedigend nachzuvollziehen. Bereits zu schwarz-gelben Zeiten gelang es dann auf Initiative der Grünen, einen Entschließungsantrag im Landtag durchzusetzen, der bei der Beschaffung von Natursteinen Vorgaben machte, um Kinderarbeit – vor allem in Indien – zu bekämpfen. Hierbei ging es vor allem um Pflastersteine, die von der öffentlichen Hand eingekauft und verwendet wurden. Lucha: „Dies war ein erster Schritt. Die Möglichkeit, den Kommunen eine landesgesetzliche Handhabe zu gebe, um Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten, war die konsequente Fortsetzung unserer damaligen Bemühungen. Ich bin froh, dass wir in dieser Frage einen Konsens aller Parteien gefunden haben, der jetzt von den Kommunen umgesetzt werden muss. Ich kann die Kommunen nur ermutigen, hier initiativ zu werden, wie es meine Heimatstadt Ravensburg bereits getan hat.“