Gesetz soll Extremisten im Schöffendienst verhindern

Da es mehrere Versuche der rechtsextremen Szene gab, die Justiz zu unterwandern, hat die Grüne Fraktion am Mittwoch den 12.07.2023, gemeinsam mit der CDU, SPD und FDP, das Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes beschlossen. Dazu sagt Thomas Hentschel, Sprecher für Justiz der Fraktion Grüne:

„Das Schöffengesetz ist unter Dach und Fach - damit schrauben wir die Voraussetzungen für den Schöffendienst hoch. Es ist ein wichtiges Signal, dass die demokratischen Fraktionen gemeinsam klare Kante zeigen: Wer sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, hat in der Rechtsprechung nichts zu suchen. Damit stellen wir uns gegen diejenigen, die unsere parlamentarische Demokratie ablehnen und versuchen, unsere Institutionen zu unterwandern. Dafür schrauben wir die Anforderungen an die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter hoch. Sie soll vergleichbar sein mit den Anforderungen an Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Mit dem Gesetz füllen wir rechtzeitig vor den anstehenden Schöffenwahlen eine Lücke im Bundesgesetz.“