Demokratie und Mitbestimmung

Fraktionschef Andreas Schwarz: Rechtliche Bewertung des Volksbegehrens ist Sache des Innenministeriums

„Unsere Verfassung sieht für die Prüfung von Volksbegehren ein klares Prozedere vor", sagt der Fraktionschef der Grünen, Andreas Schwarz. "Die Frage nach der rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Innenministeriums."

Das Innenministerium teilte mit, dass der von der SPD gestellte Antrag für ein Volksbegehren nicht zulässig sei. Die Landesverfassung erlaube keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über den Landesetat - auch nicht über Abgabengesetze, hieß es zur Begründung.

Das Innenministerium vertrete somit die Ansicht, dass der SPD-Antrag nach juristischen Kriterien als unzulässig einzustufen sei, so Schwarz weiter. "Wir nehmen diese Einschätzung zur Kenntnis. Dass Andreas Stoch jetzt mit Schaum vor dem Mund einen politischen Rundumschlag startet, ist so durchsichtig wie erwartbar und zeigt die wirklichen Motive der SPD: Es geht ihnen nicht um die Sache, sondern um ein plumpes politisches Manöver.“