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Fraktionen vereinbaren weitere Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2018/19

Die beiden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen Andreas Schwarz und Prof. Dr. Wolfgang Reinhart und die finanzpolitischen Sprecher Thekla Walker und Tobias Wald haben sich heute (21. November) auf weitere Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2018/19 verständigt: „Rund 50 Millionen Euro werden den baden-württembergischen Landwirten zur Verfügung gestellt. Die im Frühjahr 2017 durch den späten Aprilfrost entstandenen Ertragsschäden beliefen sich auf über 100 Millionen Euro. Das Land lässt seine Bäuerinnen und Bauern nicht im Stich. Mit dem Hilfsprogramm unterstützen wir Betriebe, die durch die Ernteausfälle in ihrer Existenz bedroht sind. Damit sichern wir eine vielfältige Landwirtschaft - gerade auch von kleinen und mittleren Betrieben“, betonten Schwarz und Reinhart. Außerdem gaben die beiden Fraktionsvorsitzenden grünes Licht für zwei Maßnahmen im Verkehrsbereich: Erstens sollen die Kommunen mit einer Anschubfinanzierung von insgesamt 20 Millionen Euro bei der Luftreinhaltung unterstützt werden. Andererseits fließen 20 Millionen Euro in den Strategiedialog Automobilwirtschaft der Landesregierung. „Für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ist es entscheidend, dass Politik und Wirtschaft gemeinsam geeignete Instrumente erarbeiten, um den Mobilitätssektor der Zukunft zuverlässig und bezahlbar aufzustellen. Diesen Prozess wollen wir anstoßen“, so Schwarz und Reinhart. Weitere 2,8 Millionen Euro sollen die Grundfinanzierung der Forschungseinrichtungen der Innovationsallianzen sicherstellen. Schwarz und Reinhart: „Innovation beginnt mit Forschung. Mit der Förderung der Institute der Innovationsallianz, die wertvoller Innovationspartner gerade kleiner und mittlerer Betriebe sind, investieren wir auch in die Zukunftsfähigkeit unserer mittelständischen Unternehmen.“ Insgesamt handelt es sich bei dem heute vereinbarten Paket um Mehrausgaben von rund 108 Millionen Euro. „Hier werden weitere wichtige Zukunftsprojekte auf den Weg gebracht, die über Fraktionsanträge in den Doppelhaushalt 2018/19 eingebracht werden“, so Schwarz und Reinhart abschließend.