Sicherheit und Justiz

Antrag: Stellensituation in der Justiz im Bereich der Verfolgung der Wirtschaftskriminalität

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

  1. wie viele Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter jeweils in den Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern des Landes zur Verfügung stehen;
  2. wo wie viele zusätzliche Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter mit den Haushalten 2017 und 2018/19 in den Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern geschaffen wurden;
  3. wie viele Monate insgesamt die unter Ziffer 1 genannten Stellen in den letzten fünf Jahren unbesetzt blieben und welchen Anteil der Gesamtstellen das ausmacht;
  4. welcher Personalbedarfsdeckungsgrad damit im Bereich der Verfolgung der Wirtschaftskriminalität gemäß des „Gutachtens über die Fortschreibung der Basiszahlen zur Personalbedarfsbemessung für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften (Pebb§y-Fortschreibung 2014)“ erreicht wird;
  5. wie viel Zeit nach den Ergebnissen der „Pebb§y“-Erhebungen damit durchschnittlich für die Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens im Bereich der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfügung steht;
  6. wie sie die Aussagekraft der Ergebnisse der „Pebb§y“-Erhebungen in den Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern bewertet;
  7. wie viele Fälle eine Staatsanwältin oder Staatsanwalt in den Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Durchschnitt im Monat zu erledigen haben;
  8. wie sie den Personalschlüssel im Bereich der Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Vergleich zu anderen Bereichen in den Staatsanwaltschaften bewertet;
  9. welche Auswirkungen sie durch die Abschaffung des sogenannten Kleinkriminalitätserlasses, d. h. der Bagatellgrenze bei Ladendiebstählen, auf die Ressourcen der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung schwerwiegenderer Fälle erwartet;
  10. wie sich die Abschaffung des sogenannten Kleinkriminalitätserlasses auf die Verteilung der Neustellen auswirkt;
  11. welchen Einfluss sie darauf hat, wie neu geschaffene Stellen innerhalb der Justizbehörden verwendet werden;
  12. in wie vielen Fällen in den Schwerpunktstaatsanwaltschaften eine Ermittlungsgruppe oder Ähnliches von mehr als 1, 5 Arbeitskraftanteilen (AKA) eingesetzt wurde und welchen Anteil das im Verhältnis zur Gesamtfallzahl bedeutet;
  13. ob sie die unter Ziffer 1 und 2 genannte Stellenanzahl für ausreichend erachtet, um auch in sehr umfangreichen Ermittlungsverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu ermitteln;
  14. ob sie eine Diskrepanz zwischen dem Personaleinsatz in Wirtschaftsstrafsachenermittlungen durch die Staatsanwaltschaften und dem Personaleinsatz bei sogenannten „Internal investigations“ durch Anwaltskanzleien sieht und wie sie die strafrechtlichen Verwertungsmöglichkeiten solcher „Internal investigations“ vor dem Hintergrund der vorhandenen personellen Möglichkeiten der Justiz bewertet;
  15. welche Auswirkungen der Stellenaufwuchs in den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Stellenbedarf in den Wirtschaftsstrafkammern haben wird.

Begründung:
Die Justizverwaltung hat im Jahr 2014 mit der Pebb§y-Fortschreibung Basiszahlen zur Personalbedarfbemessung unter anderem für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter erhoben. Der Haushaltsgesetzgeber hat unter anderem die Ergebnisse dieser Studie zum Maßstab genommen, um entsprechend des dargelegten Bedarfs Stellen in der Justiz zu schaffen und den Bedarf zu decken.

In der Landtagsdrucksache 16/3094 hat die Landesregierung die Anzahl der Verfahren vor den Wirtschaftsstrafkammern an den Landgerichten in Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren sowie die Verhandlungstage dargestellt. Mit dem vorliegenden Antrag soll ergänzend abgefragt werden, ob die durch den Gesetzgeber geschaffenen Neustellen im Bereich der Verfolgung der Wirtschaftskriminalität ankommen und zur Bearbeitung der Fälle ausreichen.

Gleichzeitig soll damit abgefragt werden, wie sich die Abschaffung des sogenannten Kleinkriminalitätserlasses auf die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität auswirkt.