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Neuer Staatsvertrag macht den SWR moderner, flexibler und transparenter

Zur Verabschiedung des neuen SWR-Staatsvertrags im Rahmen der Plenarsitzung erklärte Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Mitglied des SWR-Verwaltungsrats und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg: „Wir begrüßen den neuen SWR-Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der neue Staatsvertrag macht den SWR moderner, flexibler und transparenter. Die veränderten Regelungen modernisieren den Sender, berücksichtigen gesellschaftliche Veränderungen, stärken die Rechte der Beteiligten und realisieren das Ziel größerer Staatsferne. In meiner Funktion als frauenpolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE begrüße ich besonders, dass zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern eine verbindliche 50-Prozent-Quote für die Besetzung des Rundfunk- und des Verwaltungsrates festgeschrieben wird. Bei der Zusammensetzung der Geschäftsleitung streben wir zudem eine mindestens 40-prozentige Vertretung beider Geschlechter an. Die Änderungen im Detail: - In punkto Staatsferne ziehen wir die Konsequenzen aus den Diskussionen der letzten Jahre: Im SWR-Rundfunkrat werden nach der neuen Regelung keine Regierungsvertreter mehr vertreten sein. Mitglieder von Parlamenten und politische Beamte dürfen nicht mehr als VertreterInnen von anderen gesellschaftlichen Gruppen benannt werden. Programmangelegenheiten (Rundfunkrat) werden stärker von Verwaltungsangelegenheiten (Verwaltungsrat) getrennt, zum Beispiel wählt nur noch der Rundfunkrat die/den Intendantin/des Intendanten. - Die Zusammensetzung des SWR-Rundfunkrates wurde den gesellschaftlichen Realitäten angepasst. Die gestiegene Bedeutung von Menschen mit Migrationshintergrund, ethnischen Minderheiten und Musliminnen und Muslimen bildet sich in zusätzlichen Sitzen ab. Dafür sind andere Gruppen wie die Vertriebenenverbände und die Freikirchen geringer oder gar nicht mehr vertreten. - Insgesamt werden die Gremien des SWR gestärkt. Die Organisationsstrukturen werden nicht mehr starr im Staatsvertrag festgeschrieben, sondern stehen unter dem qualifizierten Vorbehalt der Zustimmung der binnenpluralen Aufsichtsgremien. Die Beteiligungen des SWR an Unternehmen werden nun durch den Verwaltungsrat kontrolliert. - Im Sinne der Transparenz von Entscheidungen haben wir die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen des Rundfunkrates und die Pflicht zur Veröffentlichung seiner Beratungsgrundlagen und Beschlüsse durchgesetzt. Auch das Verfahren bei Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern wird transparenter ausgestaltet. Die Bezüge der Geschäftsleitung und die (nichtständigen bzw. geringfügigen) Tätigkeiten der Gremienmitglieder für den SWR oder andere Rundfunkunternehmen müssen in Zukunft veröffentlicht werden. - Die Rechte der Beschäftigten werden weiter gestärkt. Die Personalvertretung erhält deshalb unbedingtes Rederecht im Rundfunkrat und ist mit zwei stimmberechtigten Mitgliedern im Verwaltungsrat vertreten. Des Weiteren wird ein Redaktionsstatut eingeführt, welches die Organisation und die Mitwirkungsrechte der betroffenen Mitarbeiter ebenso wie das Verfahren bei Konflikten mit den Vorgesetzten regeln soll. - Den neuen Herausforderungen einer digitalen Medienwelt trägt der Entwurf Rechnung, indem er den Auftrag im Onlinebereich des SWR präzisiert und erweitert sowie die Entwicklung zu trimedialen Organisationsformen ermöglicht. - Zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 RL 95/46/EG wird die Unabhängigkeit der oder des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz (Art. 39 Abs. 1 S. 1) ausgeweitet. Die Kontrollstelle wird vollständig dem Einfluss der Intendanz entzogen. Stattdessen erfolgt ihre Bestellung allein durch die binnenplural zusammengesetzten Aufsichtsgremien des SWR. - Zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern schreiben wir eine verbindliche 50-Prozent-Quote für die Besetzung des Rundfunk- und des Verwaltungsrates fest, bei der Zusammensetzung der Geschäftsleitung streben wir eine mindestens 40-prozentige Vertretung beider Geschlechter an.