Soziales und Gesellschaft

Grüne nehmen Untersuchung zum Nichtraucherschutz sehr ernst

„Nichtraucher müssen vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen geschützt werden. Wir Grüne haben dabei besonders gesundheitlich anfällige Gruppen wie Kinder, Jugendliche oder chronisch kranke Menschen im Blick. Da laut der Evaluationsergebnisse Ausnahmeregelungen oft nicht eingehalten werden, funktioniert das Gesetz in der Praxis nicht richtig und muss auf den Prüfstand“, kommentierte Manne Lucha, Vorsitzender des Arbeitskreises Soziales in der Fraktion Grüne, die Ergebnisse einer Evaluation der Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zum Nichtraucherschutz im Land, die am Mittwoch in Stuttgart vorgestellt wurden. „Es geht jetzt darum, die Ergebnisse der Evaluation auszuwerten und in Gesprächen mit den Kommunalen Landesverbänden, den Verbänden des Gastgewerbes und weiteren Akteuren zu analysieren, was zu tun ist“, so Lucha. Der grüne Sozialpolitiker erwartet von allen Beteiligten einen konstruktiven Dialog im Sinne des Gesundheitsschutzes. Das Beispiel Bayerns habe eindrucksvoll gezeigt, dass die Angst der Gastronomen vor Umsatzeinbußen bei einem umfassenden Rauchverbot unbegründet war. Dort gab es bei den Umsätzen in der Speise- und Getränkegastronomie nach Inkrafttreten des generellen Rauchverbots bekanntlich keinen Einbruch.  Das Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg  Es ist umfassend wissenschaftlich nachgewiesen, dass Passivrauchen - auch in geringen Mengen  - schwer gesundheitliche Schäden anrichten kann. Es schädigt das Blutgefäßsystem und reizt die Atemwege, kann Allergien verschlimmern und zu Krebserkrankungen führen. Für Kinder und Erwachsene sind die mit dem Passivrauchen verbundenen gesundheitlichen Risiken erheblich. Schätzungen des Deutschen Krebs Forschungszentrums (DKFZ) aus dem Jahr 2008 gehen davon aus, dass über 3300 Nichtraucher im Jahr an den Folgen des Passivrauchens sterben.  Im Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) Baden-Württemberg vom 25. Juli 2007 wurden erste Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken durch Passivrauchen getroffen. Im Gesetz wurden einige Ausnahmeregelungen festgeschrieben, die aber offensichtlich nicht konsequent eingehalten werden.