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Rezeptfreiheit "Pille danach": Jetzt ist der Bundestag dran

Charlotte Schneidewind-Hartnagel, frauenpolitisches Sprecherin der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg, begrüßte den Beschluss des Bundesrates zur Aufhebung der Verschreibungspflicht der "Pille danach" auf Antrag Baden-Württembergs, Hamburgs und Nordrhein-Westfalens. „Im Interesse einer fortschrittlichen Sozialpolitik sollte Frauen die Möglichkeit gegeben werden, schnell und unkompliziert rezeptfreie ovulationsverhindernder Medikamente zu erhalten. Die deutsche Gesetzgebung hing  hier im Vergleich zu anderen europäischen Staaten weit hinterher. Jetzt muss nur noch der Bundestag dem Beschluss des Bundesrates folgen“, so Schneidewind-Hartnagel. 28 europäische Länder und weltweit 60 Länder haben die Rezeptfreiheit der "Pille danach" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel, eingeführt. Die "Pille danach" sorgt im Gegensatz zur sog. „Abtreibungspille“ dafür, dass nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine ungewollte Schwangerschaft nicht eintritt: Sie verhindert oder verschiebt den Eisprung so, dass keine Befruchtung stattfinden kann. Ist es bereits zur Befruchtung gekommen, verhindert sie die Einnistung in die Gebärmutter. Nach erfolgter Einnistung der befruchteten Eizelle wirkt sie nicht mehr. Nach vielen Jahren der Anwendung existieren gute Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe. „Nur in Deutschland hat man sich bis jetzt konstant verweigert. Das wird sich nun hoffentlich ändern", so Schneidewind-Hartnagel.