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„Mehr Diskussion und Transparenz führen zu besseren Ergebnissen“

Die Reform der Gemeindeordnung ermöglicht mehr Bürgerbeteiligung, erleichtert Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Arbeit und verbessert die Transparenz in den kommunalen Gremien. Andreas Schwarz, unser kommunalpolitischer Sprecher und seit 16 Jahren Gemeinderat in Kirchheim/Teck, erläutert, was die Reform der Kommunalverfassung konkret bringt. 1. Was ändert sich durch die Neuregelung? Im Kern geht es um den Ausbau der Bürgerbeteiligung und um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die ehrenamtlich tätigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Darüber hinaus wollen wir, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Wissen und ihren Vorstellungen von einem guten Gemeinwesen stärker einbringen. Denn mehr Mitsprache bedeutet mehr Diskussion und Austausch – wenn dieser Prozess gut moderiert wird, führt das wiederum zu besseren Ergebnissen. Dafür wird das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent abgesenkt, die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderates wird von sechs Wochen auf drei Monate verlängert. Bürgerbeteiligung wird zudem auch im Bereich der Bauleitplanung möglich, indem der einleitende Beschluss für einen Bebauungsplan bürgerentscheidsfähig wird. Das ist ein großer Fortschritt, da Bauvorhaben oftmals genau die Themen sind, die vor Ort kontrovers diskutiert werden. 2. Was bedeutet das für die Verwaltungen? Auch die Verwaltungen profitieren von der neuen Kommunalverfassung. Viele Bürgerinnen und Bürger haben zu einzelnen Themen ein enorm hohes Fachwissen. Mir ist klar, dass die Moderation eines Dialogprozess nicht nur die Bereitschaft erfordert, sich selbst hinterfragen zu lassen, sie macht auch auf den ersten Blick mehr Arbeit. Aber sie bietet die Chance auf ein für die Gemeinschaft besseres Ergebnis – und das führt langfristig zu weniger zeitintensiven und nervenaufreibenden Konflikten. Der Aufwand zu Beginn eines Verfahrens zahlt sich also aus. Das sagen uns auch die Erfahrungen mit ähnlichen Regelungen in anderen Bundesländern. 3. Welche veränderte Situation erwartet die Gemeinderäte? Wir erleichtern ihnen die Arbeit durch eine Ausweitung der Frist für Unterlagen. Das bringt mehr Zeit zur Vorbereitung. Die Erstattung von Kosten für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Mandat. Damit senken wir Hürden, die heute junge Menschen in der Familiengründung von einer Kandidatur abhalten. Für die Arbeit im Gemeinderat gilt künftig, dass mit einem Sechstel statt mit einem Viertel der Ratsmitglieder Themen auf die Tagesordnung setzen lassen können. Durch die erweiterten Veröffentlichungen im Internet und die i.d.R. öffentlichen Vorberatungen von Ausschüssen wird die Arbeit kommunaler Gremien transparenter. Die Position der Gemeinderäte selbst wird meines Erachtens deshalb gestärkt – vor allem im Hinblick auf ihre Verantwortung als Moderatoren und Impulsgeber für eine konstruktive sowie sachliche Debatte. Sie können in Zukunft einfacher Themen auf die Tagesordnung setzen und ihre Anliegen einbringen. Mehr Diskussion und Transparenz legitimieren Entscheidungen der Mehrheit des Gemeinderates. Aktuell führen wir sowohl mit dem Gemeindetag als auch dem Städtetag konstruktive Gespräche zur Änderung der Gemeindeordnung. Eine Verabschiedung ist noch 2015 geplant. Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie auf der Seite des Beteiligungsportals Baden-Württemberg.