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Informationsfreiheitsgesetz wird wichtiger Baustein für die Politik des Gehört-Werdens

Uli Sckerl kommentiert die Verabschiedung der Eckpunkte für ein Informationsfreiheitsgesetz durch die Fraktionen von Grünen und SPD: „Die Eckpunkte ebnen den Weg für ein Informationsfreiheitsgesetz, mit dem Baden-Württemberg zu den guten Angeboten anderer Länder an die Bürger aufschließen kann. Nach langen Verhandlungen können wir eine wichtige Informationslücke schließen“. Für die Grünen ist der Grundsatz der proaktiven Informationspolitik von Ministerien, Behörden des Landes und der Kommunen besonders wichtig. Die bisherigen Ansätze in Ministerien und Behörden, insbesondere im Internet über Vorhaben und Planungen zu informieren, die Bürger aber auch zu beteiligen, sollen deutlich ausgebaut, Informationspolitik soll die Regel werden. Uli Sckerl: „Durch proaktive Informationspolitik sollen Bürgerinnen und Bürgern künftig direkt und ohne Hürde Informationen über staatliches Handeln zugänglich sein“. Mit dem Gesetz werde geklärt, welche Arten von Informationen verpflichtend betroffen sein werden. Uli Sckerl: "Wichtig ist für uns, dass künftige Auskunftsgebühren keine abschreckende Wirkung haben dürfen. Wir wollen deshalb Höchstgrenzen für Gebühren“. Bei Auskunftskosten von mehr als 200 Euro soll die Behörde den Anfragenden informieren, um rechtzeitig Alternativen zu ermöglichen.  Schließlich soll ein neuer Landesbeauftragter für Informationsfreiheit geschaffen werden.  Dieser soll für fragende Bürger wie für auskunftspflichtige Behörden insbesondere eine beratende Funktion ausüben. Wie im Bund und in anderen Ländern soll der Landesbeauftragte für den Datenschutz damit zusätzlich beauftragt werden. Uli Sckerl: „Wir wollen mit dem Informationsfreiheitsgesetz die Politik des Gehört Werdens mit noch mehr Transparenz und Information fortsetzen. Wir erwarten nun im ersten Quartal 2015 einen Gesetzesentwurf.“ Die Eckpunkte im Wortlaut