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Sonderschulpflicht gehört nach 40 Jahren der Vergangenheit an/dpa

Der Landtag hat einen großen Schritt in Richtung Inklusion behinderter Kinder gemacht. Nach 40 Jahren strikter Trennung hat er die Sonderschulpflicht aufgehoben und stattet die Schulen und Kommunen mit den Mitteln aus, um die Herausforderung einer gemeinsamen Beschulung nach erfolgreichen internationalen Vorbilder zu bewältigen. Ein Bericht der Nachrichtenagentur dpa: Stuttgart (dpa/lsw). Baden-Württemberg hat als eines der letzten Länder die Sonderschulpflicht abgeschafft. Gegen die Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag am Mittwoch das Gesetz zur Integration behinderter Kinder an allgemeinen Schulen verabschiedet. Es sieht statt der vor vier Jahrzehnten eingeführten Pflicht zum Besuch einer Sonderschule das Recht der Eltern vor, auch die allgemeinen Schule für ihren behinderten Nachwuchs zu wählen. «Wir stehen an einem historischen Punkt», sagte Kultusminister Andreas Stoch (SPD) in Stuttgart. Es sei eine Frage der Menschenwürde, den Kindern die Teilhabe an der allgemeinen Schulbildung zu ermöglichen. Betroffen von dem Gesetz sind mehr als 50 000 Kinder mit Handicap im Südwesten.  Stoch rief die Opposition vergeblich dazu auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. CDU und FDP hatten 25 Anträge für Korrekturen und Änderungen an der Novelle eingebracht. Aus Sicht der CDU sind wegen vager Formulierungen im Gesetz Konflikte programmiert. Monika Stolz (CDU): «Das Gesetz ist nur halbrund, im Interesse der Kinder können wir uns halben Sachen nicht anschließen.» Die FDP sprach der Neuregelung die nötige Reife ab, weil Vorschlägen von Opposition und Fachleuten nicht das nötige Gehör geschenkt worden sei - was Stoch bestritt. Das von ihm mehrfach verschobene Gesetz, mit dem die UN-Konvention für die Rechte Behinderter umgesetzt wird, gilt vom kommenden Schuljahr an. Väter und Mütter dürfen zwar nach dem Durchlaufen einer sogenannten Bildungswegekonferenz, bei der unter anderem Schulbehörden, Lehrer und Eltern über die schulische Laufbahn des Kindes beraten, entscheiden, ob sie eine Sonderschule oder eine allgemeine Schule wünschen. Eine konkrete Wunschschule ist aber nicht garantiert.  Es könne sich aber auch keine Schulart der Inklusion entziehen, betonte der Minister. «Nicht jede Schule kann von heute auf morgen ein inklusives Angebot machen, aber jede Schule ist aufgefordert, sich auf den Weg zu machen.» Deshalb werde es auch nicht die vom Städtetag geforderten Schwerpunktschulen geben. Koalitionsabgeordnete zeigten sich gerührt: Klaus Käppeler (SPD), Jahrgang 1954, erinnerte im Plenum daran, dass in seiner Kindheit behinderte Kinder «weggesperrt und unsichtbar» gewesen seien. «Dass dies nicht mehr so ist, dafür bin ich dankbar.» Inklusion mache das Denken und die Herzen weit. Der Grüne Thomas Poreski unterstrich: «Wir schaffen mit dem Gesetz keine heile Welt, aber eine bessere.» Kirsten Ehrhardt von der «Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen» äußerte sich weniger euphorisch: Sie sprach von einem «Schritt in die richtige Richtung», der durch viele Kompromisse immer kleiner geworden sei. So habe sich Grün-Rot nicht einmal zum ursprünglich geplanten Vorrang der Inklusion vor der Beschulung in der Sonderschule im Gesetz durchringen können. Damit sei die Regierung dem Städtetag entgegen gekommen. «Der Verband hatte offenbar Angst, dass Inklusion für Eltern zu attraktiv und das ganze dadurch am Ende zu teuer wird», sagte Ehrhardt, die seit Jahren für die Beschulung behinderter Kinder an allgemeinen Schulen kämpft. Ihr eigener behinderter Sohn Henri wechselt zum neuen Schuljahr in eine Realschule in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis). Die gesetzliche Gleichstellung von Inklusion und Sonderschulen führt laut Ehrhardt dazu, dass einige Sonderpädagogen und auch Schulamtsmitarbeiter Eltern weiterhin in Richtung Sonderschule beraten. Dabei zeige sich, dass in Städten mit inklusionsfreundlichem Klima wie in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) die Inklusionsquoten schon jetzt auf bis zu 70 Prozent gestiegen sind. Die Landesregierung geht zunächst von einer landesweiten Inklusionsquote von knapp 30 Prozent aus. «Es ist also ein Gesetz, mit dem man viel Inklusion machen kann, aber nicht machen muss.» Weitere Informationen auf den Seiten des Kultusministeriums