Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz ermöglicht Vielfalt der Wohnangebote in der Alten- und Behindertenhilfe

Zur Vorstellung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes durch Sozialministerin Katrin Altpeter erklärt Bärbl Mielich, zuständig für das Thema Pflege in der Fraktion Grüne: „Der Entwurf schafft Gestaltungsspielräume für unterschiedliche Wohnformen in der Alten- und Behindertenhilfe. Damit setzt Grün-Rot Anreize zur nachhaltigen Etablierung ambulanter Wohnangebote in Baden-Württemberg. Wir Grüne wollen es ermöglichen, dass sich diese neuen Wohnformen flächendeckend ausbreiten können. Bürgerschaftlich getragene Altenhilfemodelle und ambulante Strukturen der Alten- und Behindertenhilfe zu stärken, ist für uns besonders wichtig. Welche Modelle künftig nicht unter das Gesetz fallen, wird jetzt genau definiert. Das gilt etwa für vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften und Formen des ambulant betreuten Wohnens in der Eingliederungshilfe, wenn die Betreuungsangebote vertraglich von der Bereitstellung des Wohnraumes getrennt sind.“