Soziales und Gesellschaft

Weltfrauentag: Wir fordern ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ für Baden-Württemberg

Thekla Walker, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Wer es ernst meint mit der Gleichberechtigung in den Parlamenten, kommt an paritätischen Listen nicht vorbei.“ 

Stuttgart – „Brandenburg hat mit dem Parité-Gesetz vorgelegt – ein guter und mutiger Vorstoß! Jetzt gilt es für Bund und Bundesländer nachzuziehen. Ich wünsche mir, dass alle Landtagsabgeordneten – Männer wie Frauen – die echte Gleichberechtigung und Teilhabe aller Geschlechter in der Politik zu ihrem eigenen Anliegen machen. Ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ für Baden-Württemberg wäre der nächste logische Schritt, der uns unserem Ziel näher bringt. Für eine moderne Reform des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg haben wir leider keine Mehrheit gefunden. Aber wer es ernst meint mit der Gleichberechtigung in den Parlamenten, kommt an paritätischen Listen nicht vorbei“, so Thekla Walker, stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

 Der baden-württembergische Landtag ist beim Frauenanteil das Schlusslicht aller Landesparlamente. Gerade ein mal 25,9 Prozent der Abgeordneten sind Frauen. „Diese Zahlen sind 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ein Armutszeugnis für die parlamentarische Demokratie: Ohne gleichberechtigte Parlamente keine gleichberechtigte Gesellschaft. Es muss im Jahr 2019 eine Selbstverständlichkeit sein, dass Frauen künftig zur Hälfte im baden-württembergischen Landtag und im Kabinett vertreten sind. Alle bisherigen Maßnahmen der Parteien haben diesen Zweck nicht erfüllt“, so Walker weiter.  

Gesetzliche Paritéregelungen gelten bereits in acht EU-Mitgliedstaaten und haben dort zu einem höheren Anteil an Parlamentarierinnen beigetragen: Frankreich, Irland, Belgien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Griechenland. Vorbildfunktion misst die EU-Kommission dem französischen Parité-Gesetz zu. Dort müssen seit 2001 alle Wahllisten der Parteien paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sein. Nicht paritätisch besetzte Listen werden zurückgewiesen und zur Wahl nicht zugelassen. Als Folge der quotierten Listen ergab sich in Frankreich nach den Wahlen 2010 in den Kommunal- und Regionalparlamenten sowie im Europaparlament ein Frauenanteil zwischen 40 und 50 Prozent.

Nun hat sich Brandenburg hat sich als erstes deutsches Bundesland für diesen Weg entschieden – bei der Landtagswahl 2024 wird das am 31. Januar beschlossene Parité-Gesetz erstmals angewendet.