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Sckerl und Schwarz: Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft sind 1:1 aufgenommen worden

Die Grünen im Landtag betonten das Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfes zur Kommunalverfassung, die Direkte Demokratie im Kommunalen und die Arbeitsbedingungen der ehrenamtlich tätigen Gemeinde- und Kreisräte zu stärken. Durch die verbindlichen Mitwirkungsrechte stärke Grün-Rot auch die Jugendgemeinderäte und Jugendvertretungen. Kritik der Opposition am Vorgehen wiesen die Grünen zurück. „In der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft des Landtags geht es um Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie. Aufgabe ist die einvernehmliche Änderung der Vorschriften der Gemeindeordnung und Landesverfassung, die Fragen der Direkten Demokratie betreffen“, sagte Uli Sckerl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Landtag. Sckerl leitet die interfraktionelle Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung. Hier habe man sich im Einvernehmen auf bürgerfreundliche Reformvorschläge verständigt. „Die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft sind 1:1 in die entsprechenden Gesetzesvorschläge aufgenommen worden“, betonte Sckerl. Hier sei die Opposition auf Augenhöhe und in vollem Umfang an den Gesetzesänderungen beteiligt worden. Einen weitergehenden Arbeitsauftrag habe die interfraktionelle Arbeitsgemeinschaft nicht. „Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die Vereinbarungen zwischen den Fraktionen Bestand haben und in diesem Jahr, möglichst bis zur Sommerpause, Gesetzeskraft erlangen. Die Bürgerschaft erwartet von allen Fraktionen des Landtags bei Direkter Demokratie zu recht einen klaren Schritt nach vorne“, so Sckerl. Die grün-rote Koalition habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass die Gemeindeordnung auch an einer Reihe anderer Punkte geändert werden soll, die mit Bürgerbeteiligung und Direkter Demokratie nichts zu tun haben. Das unterstrich der kommunalpolitische Sprecher der Grünen Andreas Schwarz: „Es war nie die Rede davon, dass die Opposition an der Erarbeitung des entsprechenden Gesetzentwurfs komplett dabei ist“, sagte er. Das Erarbeiten von Gesetzesentwürfen sei nun mal klassische Aufgabe einer Regierung und der sie tragenden Fraktionen. Die Regierungsfraktionen hätten aber auch hier großen Wert auf eine weitgehende Beteiligung der Opposition gelegt. So seien die politischen Eckpunkte der Novelle der Gemeindeordnung frühzeitig vorgelegt worden. „Änderungsvorschläge hat die CDU dabei aber nicht gemacht“, so Schwarz. Auch der komplette Gesetzesvorschlag liege nun der Opposition vor, und zwar Wochen bevor er das Parlament im normalen Gesetzgebungsverfahren erreichen wird. „Es bestehen daher jede Möglichkeiten zur kritischen Diskussion des Gesetzesentwurfs insgesamt“, so Andreas Schwarz abschließend.