Rubriken | Bildung | Wirtschaft und Arbeit | Bauen und Wohnen | Digitales, Datenschutz und Medien | Gesundheit und Pflege | Sicherheit und Justiz | Kunst und Kultur | Artikel-Typ

Alexander Salomon, hochschulpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes

„Hochschulen zukunftsfest ausstatten“ Mit dem heute im Landtag eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes trägt die grün-schwarze Koalition zu einer verlässlichen und nachhaltigen Finanzierung der baden-württembergischen Hochschulen bei. Dazu erklärt Alexander Salomon, hochschulpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion: „Dieses Gesetz ist keines, das wir möchten, sondern eines, das wir machen müssen. Die Schuldenbremse, die ab 2020 wirksam wird, stellt uns vor große Herausforderungen. Für den Wissenschaftsbereich waren deshalb nur zwei Alternativen möglich: Sparen oder Einnahmen erhöhen. Und wir wollen nicht am Hochschulfinanzierungsvertrag rütteln. Wir stellen daher mit dieser Initiative sicher, dass unsere Hochschulen zukunftsfest ausgestattet sind. Gleichzeitig sind wir davon überzeugt, dass wir mit den Gebühren für Internationale Studierende einen moderaten und sozial ausgewogenen Weg gefunden haben, um unsere Hochschullandschaft gut zu rüsten.“ Wichtig sei nun, dass die Mehreinnahmen dazu genutzt werden, um die Studienbedingungen für Internationale Studierende zu verbessern und den Hochschulstandort Baden-Württemberg attraktiver zu machen. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtige deshalb klare Eckpunkte: „Mit uns wird es keine allgemeinen Studiengebühren geben – wir halten an der generellen Gebührenfreiheit des Studiums fest! Wichtig ist, dass wir uns darauf verständigt haben, dass Studierende aus entwicklungspolitischen Gründen befreit werden können. Wir stellen außerdem sicher, dass die Qualität des wissenschaftlichen Austauschs weiterhin auf höchstem Niveau weiterläuft, indem etwa Hochschulkooperationen, Forschungsaufenthalte und grenzüberschreitende Zusammenarbeit von den Gebühren ausgenommen sind,“ so Salomon. Bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfes setze man weiterhin auf den Dialog mit den betroffenen Akteuren. „Wir verstehen uns als lernende Koalition. Bereits in der nächsten Woche findet eine weitere Ausschussanhörung zum vorliegenden Entwurf vor, und ich sage gerne zu, dass wir dort genau zuhören und die vorgetragenen Argumente genau abwägen werden,“ betont Salomon.