Umwelt und Naturschutz

Antrag: Sind offene Netzgehege im Bodensee genehmigungsfähig?

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

  1. ob in Verbindung mit offenen Netzgehegen im Bodensee ein Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in den Bodensee und Rückwirkungen auf die Wasserqualität ausgeschlossen werden können;
  2. welche nationalen und internationalen Gesetze, Abkommen und Gremien das Ziel verfolgen, die Wasserqualität des Bodensees zu schützen bzw. weiter zu verbessern;
  3. ob der Landesregierung Gutachten vorliegen, welche Auskunft über eine mögliche Beeinträchtigung der Wasserqualität und die Folgen für die Trinkwasserversorgung, die Übertragung von Krankheiten auf Wildfische und die negative Auswirkungen auf den Tourismus und die Freizeitnutzung geben;
  4. welche Behörden für die Genehmigung offener Netzgehege im Bodensee zuständig sind und ob diesen bereits ein Genehmigungsantrag vorliegt;
  5. welche planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen ein Antrag auf offene Netzgehege im Bodensee erfüllen muss;
  6. welche Bedeutung Artikel 4.5 der Bodensee-Richtlinie der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) für das Genehmigungsverfahren offener Netzgehege im Bodensee hat;
  7. welche Position die anderen Anrainerstaaten (Bayern, Österreich, Schweiz) in Bezug auf offene Netzgehege vertreten bzw. ob der Landesregierung Anträge oder Bestrebungen bekannt sind, Artikel 4.5 der Bodensee-Richtlinie ändern oder sogar aufheben zulassen;
  8. welche Position die regionalen Gebietskörperschaften vertreten, in deren Zuständigkeitsbereich Presseberichten zufolge Netzgehegeanlagen geplant sind;
  9. welche Bedeutung die Positionen der Anrainerstaaten und der betroffenen Gebietskörperschaft für das Genehmigungsverfahren offener Netzgehege haben;
  10. ob davon auszugehen ist, dass bei einer Zulassung von Netzgehegen dies nur für die baden-württembergische Seite gilt oder zu erwarten ist, dass auch die Schweiz, Österreich und Bayern entsprechende Zulassungen erteilen könnten und evtl. aus Gründen der Gleichbehandlung auch erteilen würden;
  11. ob die staatliche Fischbrutanstalt Langenargen bereits am Aufbau eines Elternstammes von Felchen für Aquakulturanlagen arbeitet und ob ihr für diese Arbeit eine zusätzliche Arbeitskraft in Aussicht gestellt wurde.

Begründung:

Der Bodensee dient über fünf Millionen Menschen als Trinkwasserreservoir, ist ein beliebtes Freizeit- und Tourismusziel und beherbergt zahlreiche geschützte, seltene und gefährdete Tierarten.

Aquakulturen im Bodensee sind durch die Bodensee-Richtlinie der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) explizit untersagt. Dennoch soll laut Medienberichten in absehbarer Zeit ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden.

Dieser Antrag soll die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen Genehmigungsantrag erfragen. Außerdem werden die Belange von Gewässerschutz, Trinkwasserversorgung, Fischerei und Tourismus- bzw. Freizeitnutzung berücksichtigt.