Kleines Transparenz-Glossar

In diesem kleinen Glossar sind Informationen über die finanzielle Entschädigung der Abgeordneten der grünen Fraktion zusammengetragen:

  • Wie viel bekommt ein Abgeordneter für seine / eine Abgeordnete für ihre Arbeit?
  • Gibt es Sonderzulagen für Sonderfunktionen innerhalb der Fraktion?
  • Gibt es Zulagen für Sonderfunktionen im Parlamentsbetrieb?
  • Dürfen die grünen Abgeordneten ihre Einkünfte aus mandatsbezogenen Nebeneinkünften behalten?
  • Wie viel bekommen die Minister/innen bzw. Staatssekretär/innen mit Landtagsmandat für ihre Arbeit?
  • Dürfen die Landtagsabgeordneten Entschädigungen für ihre kommunalen Mandate behalten?
  • Was ist das Fraktionskonto?

Wie viel bekommt ein/e Abgeordnete/r für seine Arbeit?

Jede/r Abgeordnete erhält für ihr/sein Mandat eine Entschädigung, auch Diät genannt. Das sind derzeit monatlich 7.972 Euro, die versteuert werden müssen. Dieser Betrag gilt fraktionsübergreifend für alle Abgeordneten des Landtages. Zusätzlich gibt es eine Kostenpauschale, die bei 2.302 Euro im Monat liegt. Mit dieser Pauschale sollen allgemeine Kosten, beispielsweise für ein Wahlkreisbüro, gedeckt werden. Hinzu kommt noch ein Vorsorgebeitrag von 1.913 Euro. Dieser wird von den Abgeordneten für ihre Altersvorsorge verwendet. Diese müssen sie selbst regeln, da Abgeordnete nicht über die Rentenversicherung oder Pensionen abgesichert sind.

Weitere Infos zu den Diäten gibt es im Abgeordnetengesetz und auf der Homepage des Landtags.


Gibt es Sonderzulagen für Sonderfunktionen innerhalb der Fraktion?

Ja. Der Fraktionsvorsitzende bekommt vom Landtag als Entschädigung für seinen Mehraufwand einen Zuschlag von 125 Prozent der Entschädigung und einen Zuschlag von 50 Prozent auf die Kostenpauschale. Der parlamentarische Geschäftsführer erhält vom Landtag 50 Prozent mehr Entschädigung und 25 Prozent mehr Kostenpauschale. Die Stellvertreter*innen des Fraktionsvorsitzenden werden von der Fraktion mit 1.500 Euro zusätzlich im Monat bezahlt. Die Vorsitzenden der Arbeitskreise erhalten von der Fraktion eine monatliche Aufwandsentschädigung von 750 Euro.


Gibt es Zulagen für Sonderfunktionen im Parlamentsbetrieb?

Ja. Die Landtagspräsidentin bekommt vom Landtag 125 Prozent mehr Entschädigung. Ausschussvorsitzende bekommen vom Landtag eine um 25 Prozent erhöhte Kostenpauschale. Wer Mitglied in einem Untersuchungsausschuss oder im Petitionsausschuss ist, erhält vom Landtag einen Zuschlag von zehn Prozent auf die Kostenpauschale.


Dürfen die grünen Abgeordneten ihre Einkünfte aus mandatsbezogenen Nebeneinkünften behalten?

Nur einen kleinen Teil. Die grüne Landtagsfraktion hat beschlossen, dass alle zusätzlichen Einnahmen bis auf eine Summe von 800 Euro jährlich der Fraktion zur Verfügung gestellt werden.

Zu mandatsbezogenen Nebeneinkünften gehören vor allem Sitzungsgelder und Entschädigungen für die Arbeit in einem Gremium, in das die*der Abgeordnete durch seine Eigenschaft als Landtagsabgeordnete*r gekommen ist. Beispiele für ein solche Gremien sind der Rundfunkrat oder der Aufsichtsrat der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.


Wie viel bekommen die Minister*innen bzw. Staatssekretär*innen mit Landtagsmandat für ihre Arbeit?

Denjenigen Abgeordneten, die zugleich einen Minister- oder Staatssekretärsposten bekleiten, wird die Abgeordneten-Entschädigung um 50 Prozent gekürzt. Sie erhalten dafür ein Einkommen aus ihrer Amtstätigkeit, das sich aus vier Teilen zusammensetzt:

  1. einem Amtsgehalt,
    Dieses liegt beim Ministerpräsidenten beim Grundgehalt der Besoldungsgruppe 11 zuzüglich 20 Prozent. Die Ministerinnen und Minister erhalten das Grundgehalt der Besoldungsgruppe 11. Die Staatssekretärinnen und Sekretäre verdienen 85 Prozent des Grundgehalts der Besoldungsgruppe 11.
  2. einem Familienzuschlag,
    Dieser entspricht den Vorgaben des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg.
  3. einer Aufwandsentschädigung
    Der Ministerpräsident erhält monatlich 1.023 Euro, die Ministerinnen und Minister 511 Euro und die Staatssekretärinnen und -sekretäre 256 Euro.
  4. und einem Wohngeld in der Höhe von 409 Euro pro Monat, wenn der Wohnsitz nicht dem Regierungssitz entspricht.

Weitere Informationen zur Entlohnung der Regierungsmitglieder gibt es im Ministergesetz.


Dürfen die Regierungsmitglieder (mit Landtagsmandat) ihre Einkünfte aus (mandats- oder) amtsbezogenen Nebeneinkünften behalten?

Nur zum Teil. Regierungsmitglieder dürfen finanzielle Entschädigungen für Nebentätigkeiten in Höhe von 6.100 Euro im Kalenderjahr behalten. Was sie darüber hinaus bekommen, wird an das Land abgeführt.

Geregelt ist diese Abgabe in der Landesnebentätigkeitsverordnung.


Dürfen die Landtagsabgeordneten Entschädigungen für ihre kommunalen Mandate behalten?

Ja. Denn diese Einkünfte stehen nicht mit dem Landtagsmandat in Verbindung. Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für kommunale Mandate werden von den jeweiligen Gremien in öffentlicher Sitzung festgelegt.


Was sind die Fraktionsgelder?

Jede Fraktion erhält Gelder vom Land, um laufende Kosten und die Gehälter der Fraktionsmitarbeiter*innen zu zahlen, die den Abgeordneten und dem Fraktionsvorstand zuarbeiten. Die Mitarbeiter*innen sind größtenteils Parlamentarische Berater*innen, die Experten für die verschiedenen Themengebiete der Landespolitik sind. Jede Fraktion erhält pro Monat einen Grundbetrag von 42.283 Euro und eine Kopfpauschale von 1.811 Euro pro Abgeordnete*n. Darüber hinaus erhält die Opposition für jedes Mandat einen Zuschuss von 313 Euro pro Monat. Die Höhe der Zuschüsse wird im Einzelplan 01 des Haushalts festgelegt.