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Ausgleich für Eingriffe in die Natur und Landschaft bei Bauvorhaben

Die naturschutzpolitischen Sprecher der grünen Landtagsfraktionen aus den grün mitregierten Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ("G-Länder") haben sich dafür ausgesprochen, die Debatte um die neue Bundeskompensationsverordnung dazu zu nutzen, aktuelle Probleme im Naturschutz anzugehen. "Gerade die massiven Rückgänge einzelner Arten zeigen, wie wichtig es ist, dass die Politik im Arten- und Biotopschutz deutlich ambitionierter wird", sagt Dr. Markus Rösler, Naturschutzexperte der Fraktion Grüne im Landtag von Baden-Württemberg. "Konkret heißt das: Bei Bauvorhaben jeder Art soll künftig in ganz Deutschland ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft geschaffen werden. Wann darf ich in Natur und Landschaft eingreifen und wie muss dann ein Ausgleich aussehen? Diese Frage soll bundesweit gesetzlich präziser geregelt werden." Zwei Punkte sind den grünen Abgeordneten besonders wichtig. "Zum einen fordern wir ein öffentlich zugängliches Kataster, in dem sämtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der Stand ihrer Umsetzung einzutragen sind", so Rösler. "Nur so ist es möglich, die zahlreichen Umsetzungsdefizite endlich in den Griff zu bekommen." Bei den Ausgleichsmaßnahmen spricht sich Rösler wie seine Kolleginnen und Kollegen dafür aus, dass eine Kompensation möglichst nicht nur einen rechnerischen Wertausgleich beinhaltet, sondern mehr für genau die bedrohten Arten und Lebensgemeinschaften getan wird, deren Lebensräume durch Eingriffe in die Natur geschädigt wurden. Die sechs Sprecherinnen und Sprecher halten eine bundesweit einheitliche Lösung für sinnvoll, aber nur dann, wenn dies nicht zur Absenkung von Standards führt. "Das gilt ausdrücklich auch für Baden-Württemberg", wo wir seit 2011 mit unserer Öko-Konto-Verordnung gute Erfahrungen gemacht haben. Zumindest der schwarz-gelbe Entwurf der alten Bundesregierung aus dem Jahr 2013 hätte in Baden-Württemberg allerdings eine Absenkung der Standards mit sich gebracht", so Rösler. Hintergrund Die Große Koalition beabsichtigt laut Koalitionsvertrag die Bundeskompensationsverordnung zügig umzusetzen, die Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft bundesweit einheitlich regeln soll. Das Bundesnaturschutzgesetz enthält in § 15 Absatz 7 die Ermächtigung für eine Verordnung des Bundes, nähere Regelungen zu Inhalten, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu treffen. So lange der Bund von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch macht, richtet sich dies nach Landesrecht. In der vergangenen Wahlperiode gab es bereits einen Anlauf zum Erlass einer Bundeskompensationsverordnung. Am Entwurf der schwarzgelben Bundesregierung gab es massive Kritik aus den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung sowie von Naturschutzseite.